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Checkliste

Betriebsprüfer spüren Fehler im Impressum auf

Ein gefundenes Fressen für den Fiskus: das Impressum auf Ihrer Firmen-Website. Eine Spionage-Software spürt im Internet unvollständige oder fehlerhafte Angaben auf - und dann droht Ihnen eine Betriebsprüfung.

Seit 2003 setzt die Finanzverwaltung eine Schnüffelsoftware im Internet ein, um Steuersündern auf die Spur zu kommen. Xpider heißt die Software, und mit ihrer Hilfe erkennen die Steuerfahnder Indizien für eine mögliche Steuerhinterziehung.

Dabei ist die Software außerordentlich leistungsfähig. So überprüfte Xpider nach Angaben der Bundesregierung zwischen 2006 und 2008 durchschnittlich 100.000 Seiten täglich auf steuerlich relevante Aktivitäten. Zielgruppe sind vor allem Betriebe mit Online-Shop und eBay-Verkäufer.

Doch in die Fänge der Fahnder können auch gesetzestreue Unternehmer geraten, warnt aktuell bwr-media.de. So könne eine fehlende Adresse oder eine falsche oder fehlende Steuernummer eine Betriebsprüfung auslösen.

Diese Punkt checkt die Schnüffel-Software
Eine Checkliste von bwr-media.de zeigt, worauf Sie auf Ihrer Website achten sollten, um den Fiskus nicht misstrauisch zu machen:

  • Vollständige Angaben mit Firmenname und Postanschrift: Eine Telefonnummer, Postfach-Adresse oder E-Mail-Adresse reichen nicht aus.
  • Kapitalgesellschaften: Sie müssen den Namen des Geschäftsführers und die Handelsregister-Nummer veröffentlichen. Außerdem müssen Firmenname und Adresse im Internet identisch mit den Angaben im Handelsregister sein.
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Haben sie die Steuernummer auf Ihrer Website veröffentlicht und sind Sie sich sicher, dass Ihnen dabei keinen Zahlendreher unterlaufen ist?
  • Wenn Sie Waren oder Dienstleistungen auf Ihrer Website mit Preisangaben anbieten:  Weist Ihre Seite den Preis einschließlich Umsatzsteuer und sonstiger Bestandteile wie Liefer- und Versandkosten deutlich aus?
  • Ist für Privatkunden ersichtlich, dass es sich um einen Preis inklusive Umsatzsteuer handelt? Ist für gewerbliche Kunden zu erkennen, dass es sich um den Preis exklusive Umsatzsteuer handelt?
  • Ist der berechnete Umsatzsteuersatz eindeutig angegeben?

Wenn Ihre Website diese Bedingungen nicht erfüllen, riskieren Sie einen genaueren Blick der Finanzverwaltung. Und bei einer dann anstehenden Betriebsprüfung beschränken sich die Prüfer nicht nur auf die Kontrolle Ihrer Website-Angaben.

Weitere Infos zum Thema:

(jw)

 

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