Die rot-grüne Bundesregierung hat nach der Steuer-
und Rentenreform ein weiteres zentrales Reformprojekt unter Dach und
Fach gebracht. Mit Unterstützung durch die PDS setzten SPD und Grüne
die umstrittene Reform des fast 30 Jahre alten
Betriebsverfassungsgesetzes durch. Damit werden die Betriebsräte
gestärkt und Betriebsratswahlen in Kleinbetrieben erleichtert. Union
und FDP lehnten in Übereinstimmung mit der Wirtschaft die Reform ab.
Arbeitsminister Walter Riester (SPD) nannte die Novelle eine
"wichtige und gute Entscheidung". Sie nutze gleichermaßen
Arbeitnehmern, Arbeitgebern, dem Sozialstaat und der sozialen
Marktwirtschaft. Union und FDP kritisierten das Gesetz. Es bringe
mehr Bürokratie, sei kostensteigernd, nachteilig für die Konjunktur
und schade dem Standort Deutschland.
Bei der namentlichen Schlussabstimmung votierten 336 Abgeordnete
für die Reform der Mitbestimmung, 208 stimmten dagegen. Riester
sagte, es sei #8222;längst überfällig" gewesen, #8222;das kleine Grundgesetz"
für die Betriebe zu erneuern. Es sei die Voraussetzung dafür, dass
die Arbeitnehmervertreter #8222;auf gleicher Augenhöhe" mitentscheiden
könnten. Künftig seien #8222;Wahlverhinderungsverfahren" unmöglich. Er
kündigte eine Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes an mit dem Ziel,
Einigungsverfahren in Streitfällen zu beschleunigen und
kostengünstiger zu machen. Dies hatten die Arbeitgeber gefordert.
Das Gesetz sieht erleichterte Betriebsratswahlen in Klein- und
Mittelbetrieben vor. In Firmen mit mehr als 100 Beschäftigten soll es
künftig auch mehr Betriebsräte geben.