Eine Auszubildende verliert beim Griff in eine defekte Brotschneidemaschine drei Finger und bekommt kein Schmerzensgeld. Die zuständige Richterin wird mit den Worten zitiert, ihr eigenes Urteil sei "menschlich kaum nachvollziehbar".
Ganz anders sieht das der Rechtsanwalt Heinz-Josef Kemmerling vom Fachverband des Tischlerhandwerks NRW. Das Urteil sei sehr wohl auch "menschlich nachvollziehbar", wenn man sich die Sozialgesetzgebung anschaut. Denn diese "Haftungserleichterung" sei ein Ausgleich für die Pflicht der Arbeitgeber, Beiträge an die Berufsgenossenschaft zu zahlen. Von deren Leistungen würden wiederum Mitarbeiter wie diese Auszubildende bei Unfällen profitieren.
Kemmerlings ganzen Leserbrief finden Sie hier.
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Drei Finger ab - kein Schmerzensgeld
(jw)