Nachts bleibt es weiter dunkel: Nach der Energieeinsparverordnung gelten bis zum 15. April 2023 restriktive Regeln für die Außenbeleuchtung.
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Nachts bleibt es weiter dunkel: Nach der Energieeinsparverordnung gelten bis zum 15. April 2023 restriktive Regeln für die Außenbeleuchtung.

Energiekosten

Bis 15. April verlängert: Pflichten zum Energiesparen

Seit September sind Betriebe zu verschiedenen Energiesparmaßnahmen verpflichtet. Jetzt hat der Bund folgende Regeln verlängert.

Ende Februar wäre die Energieeinsparverordnung ausgelaufen, doch jetzt hat der Bund die Regeln bis zum 15. April verlängert. Laut Beschluss von Bundesregierung und Bundesrat sind Betriebe damit weiter zu Energieeinsparmaßnahmen verpflichtet.

Folgende Vorgaben gelten damit für weitere anderthalb Monate:

  • Raumtemperatur: In Arbeitsstätten bleibt die Mindestraumtemperatur laut Bundesregierung um ein Grad Celsius abgesenkt.
  • Warmwasser: Überall dort, wo das Warmwasser lediglich dem Händewaschen dient, solle es abgeschaltet bleiben. Alternativ könne die Temperatur auf das hygienische Mindestmaß abgesenkt werden.
  • Gebäudebeleuchtung und Werbeanlagen: Die Beleuchtung von Nichtwohngebäuden bleibt weiter untersagt, sofern die Beleuchtung nicht für die Verkehrssicherheit oder die Gefahrenabwehr wichtig ist. Zudem bleibt der Betrieb von „leuchtenden beziehungsweise lichtemittierenden Werbeanlagen“ in bestimmten Zeiten untersagt.

Hintergrund: Die Energieeinsparverordnung war ursprünglich zum 1. September 2022 in Kraft getreten und sollte bis zum 28. Februar 2023 gelten. Durch die Verlängerung der Maßnahmen will die Bundesregierung nach eigenen Angaben die Energieversorgung sichern und eine Notsituation vermeiden. Denn die früheren russischen Energielieferungen könnten noch nicht vollständig durch andere Lieferquellen und erneuerbare Energien ersetzt werden.

Ausführliche Infos zu den Vorgaben der Energieeinsparverordnung finden Sie im Beitrag Gilt ab sofort: Neue Pflichten zum Energiesparen.

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