Höhe der Fördergelder: In Ostdeutschland können Betriebe bis zu 2.800 Euro bekommen, in Westdeutschland beträgt der Zuschuss bis zu 1.750 Euro pro Beratung.
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Höhe der Fördergelder: In Ostdeutschland können Betriebe bis zu 2.800 Euro bekommen, in Westdeutschland beträgt der Zuschuss bis zu 1.750 Euro pro Beratung.

Politik und Gesellschaft

Bis zu 2.800 Euro: Bund fördert KMU-Unternehmensberatungen

Sie wollen sich professionell beraten lassen, wie Sie Ihren Betrieb leistungs- und wettbewerbsfähiger aufstellen? Dafür können Sie jetzt Zuschüsse vom Staat bekommen!

Seit Jahresbeginn gibt es ein neues Förderprogramm: Damit unterstützt der Bund kleine und mittlere Betriebe, die sich bei der Unternehmensführung beraten lassen. Darauf weist der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hin.

Betriebe, die zur Lösung ihrer wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen eine Unternehmensberatung in Anspruch nehmen, könnten nach den neuen Regularien Fördergeld bekommen – und zwar in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zu den Kosten der Beratung.

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Hier sind die wichtigsten Infos zum Bundesprogramm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“:

  • Zahl der möglichen Förderungen: Grundsätzlich sind mehrere in sich abgeschlossene Unternehmensberatungen möglich, so der ZDH. Allerdings fördere der Bund nicht mehr als zwei Beratungen pro Jahr. Die Förderrichtlinie gilt bis Ende 2026, bis dahin seien maximal fünf Beratungen möglich.
  • Höhe der möglichen Fördergelder: In den westdeutschen Bundesländern beträgt der Zuschuss 50 Prozent, maximal aber 1.750 Euro pro Beratung. In den ostdeutschen Bundesländern erhalten Betriebe einen Zuschuss von 80 Prozent, maximal jedoch 2.800 Euro pro Beratung.
  • Weitere Voraussetzungen: Die durchführenden Berater müssen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) registriert sein.

Tipp: Die Leitstelle beim ZDH unterstützt Betriebe bei der Antragsstellung und beantwortet Fragen zur Beratungsförderung. Weitere Infos sowie die Formulare zur Antragsstellung finden Sie auf der Website des BAFA.

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