Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem aktuellen Urteil entschieden. Nach Ansicht der Richter kann ein Arbeitgeber grundsätzlich die Teilnahme an Sprachkursen verlangen, wenn das für die Arbeit die Beherrschung der deutschen oder einer anderen Sprache erforderlich ist.Das sei kein Verstoß gegen das Antidiskriminierungsgesetz AGG.
Auch wenn der Arbeitgeber verlangt, den Kurs auf eigene Kosten und außerhalb der Arbeitszeit zu besuchen, sei das keine unzulässige Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft.
Folglich hätten betroffene Arbeitnehmer keine Entschädigungsansprüchen.
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(jw)