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Blockade beseitigt

Anfang nächsten Jahres tritt eine neue Fahrpersonalverordnung in Kraft. Die"Kilometer-Regel" kippt für alle Handwerker mit kleinen Lastern.

Das Ringen hat sich gelohnt. Monatelang haben Handwerksorganisationen für ein Regelwerk gekämpft, das Betrieben gerecht wird. Jetzt ist die Fahrpersonalverordnung über alle parlamentarischen Hürden. Und sie fällt besser aus als erwartet. Ergebnis: #132;Wir müssen keine Zettel mehr ausfüllen #147;, bringt es Tischlermeister Detlef Krüger auf den Punkt. Egal, wie weit die Fahrt geht, und egal, was im Laderaum liegt: Wer wie der Alfelder Unternehmer Transporter mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen einsetzt, braucht künftig keine Lenk- und Ruhezeiten zu protokollieren. Kammern und Verbände loben die Regelung einhellig als "handwerksfreundlich".

#132;Brötchen, Fenster, ein reparierter Kühlschrank #150; sofern Herstellung oder Reparatur im Handwerksbetrieb erfolgen, gilt beim Transport aller Produkte freie Fahrt #147;, betont Carsten Benke vom Zentralverband des Deutschen Handwerks. Gerade auf Lieferfahrten habe es immer wieder Ärger gegeben, weil nur Geräte und Materialien zur Ausübung des Berufs im Laderaum sein durften. Allein #132;wer hauptberuflich fährt, muss die Lenk- und Ruhezeiten ab 2008 noch nachweisen #147;, sagt der ZDH-Referent.

Nicht erspart bleibt die Bürokratie auf dem Bock auch Handwerkern mit Lastern im Segment von 3,5 bis 7,5 Tonnen. Wie bisher endet die Freiheit bei 50 Kilometern. Wer sich weiter vom Firmensitz entfernt, braucht einen Fahrtenschreiber oder #150; bei Neuwagen #150; einen digitalen Tachografen. Selbst dann, wenn er nur ein einziges Mal im Jahr über die #132;Grenze #147; fährt. Zudem fallen in dieser Gewichtsklasse Lieferfahrten nicht unter die Ausnahmeregelung. #132;Das EU-Recht hat dem Bundesverkehrsministerium kaum Handlungsspielraum gelassen #147;, sagt Benke.

Für Lenker schwerer Transporter gibt es nur ein paar Erleichterungen. Zum Beispiel dürfen sie ab 2008 auch Maschinen bis Kilometer 50 ohne Nachweis transportieren. Überdies bestehe keine Dokumentationspflicht bei Verkaufsfahrzeugen, die zu Märkten rollen, betont Benke. Die EU habe die Ausnahmeregelung für diese Fahrzeugart zwar gestrichen, das Verkehrsministerium aber die nationale Handwerkerregelung um jenen Punkt erweitert.

Auf der Verliererstraße sind Handwerker mit Lkw ab 7, 5 Tonnen. Es greifen keinerlei Sonderregelungen, der Gesetzgeber behandelt sie, als wären sie Brummifahrer. #132;Das wird für viele Baubetriebe problematisch #147;, sagt Benke. Der ZDH fordert, zukünftig Betriebe in der Fahrpersonalverordnung und den EU-Vorgaben noch stärker von bürokratischen Bestimmungen zu befreien. Dazu gelte es, #132;auf europäischer Ebene einzuwirken #147;, betont der Verband.

Verbindlich werden sollen die Regeln in den kommenden Wochen #150; dann erscheinen sie laut Verkehrsministerium im Bundesanzeiger.

In der Folge werden die #132;Ausführungsbestimmungen #147; für die Polizeibeamten erarbeitet. Der Verband will sich auch hier stark machen. Hintergrund: Schon die bisherigen Sonderregeln für das Handwerk seien bei Kontrollen häufig nicht richtig angewandt worden. #132;Wir möchten zu mehr Klarheit beitragen #150; für die Beamten und die Unternehmer #147;, heißt es.

Detlef Krüger, der seit einer Kontrolle im vergangenen Sommer einen Papierkrieg mit Tageskontrollblättern führt, stellt schon jetzt eins klar: #132;Endlich mal ein Schritt in Richtung Bürokratieabbau. #147;

(mfi)

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