Um 21 Prozent ist die Zahl der entdeckten Fälle von Wirtschaftskriminalität gestiegen. Das geht aus dem frisch veröffentlichten Jahresbericht Wirtschaftskriminalität 2001 hervor. Mehr Straftaten und höhere Schäden, so lautet die Bilanz des Berichts. Die Wirtschaftskriminalität verursacht nach Angaben des Bundeskriminalamts 60 Prozent des volkswirtschaftlichen Schadens durch Verbrechen, macht aber nur 1,7 Prozent aller Straftaten aus.
Rund 110.000 bekannt gewordene Fälle und einen Schaden von 6,6 Milliarden Euro Schaden zählt das BKA für 2001. Zwei Drittel der Straftaten zählen zu den Betrugsdelikten. Die Wirtschaftskriminalität boomt, während die Zahl aller Straftaten seit 1993 um neun Prozent abgenommen hat.
Mauscheleien bei der Insolvenz
Insolvenzdelikte stiegen um elf Prozent. Mit Delikten wie Schuldner- und Gläubigerbegünstigung, Verletzung der Buchführungspflicht und Insolvenzverschleppung richteten Kriminelle einen Schaden von 1,8 Milliarden Euro an. Die Autoren des Berichts stellen einen anhaltenden Trend zur kriminellen Firmensanierungen fest, in denen die Täter angeschlagene Firmen für niedrige Summen kaufen, um deren Vermögenswerte bis zur Insolvenz zu entziehen. Zu den Insolvenzdelikten zählt auch die bewusste Überlassung solcher Firmen an kriminelle Sanierer von Seiten der Firmeninhaber.
Schwarzarbeit
In Fällen von Schwarzarbeit ermittelte die Polizei 516 Tatverdächtige, die niedrigste Zahl seit fünf Jahren. Die Autoren verweisen aber auf die hohe Dunkelziffer und Ermittlungen von Arbeitsverwaltung, Zoll, Ausländerbehörden und Steuerfahndungsstellen, deren Zahlen nicht in den Bericht eingehen. Die Klientel der Polizei wird im Bericht ziemlich genau beschrieben: Die Tatverdächtigen sind in der Regel Inhaber bzw. Geschäftsführer von mittleren und kleinen Unternehmen, in denen geringer qualifiziertes Personal eingesetzt wird. Der Schwerpunkt liegt dabei in der Bauwirtschaft, wobei in diesem Bereich aber auch die meisten Kontrollen durchgeführt werden.
Abrechnungsbetrug
Seit 1999 werden in der polizeilichen Kriminalstatistik Fälle von Abrechnungsbetrug ausgewiesen. Eine somit recht junge Verbrechenskategorie mit 883 Fällen im Jahr 2001. In dieser Rubrik sollen Betrügereien von Unternehmern erfasst werden, die nach Gebührenordnung abrechnen müssen, es aber oft nicht oder auf betrügerische Weise tun. In Frage kommen Rechtsanwälte, Steuerberater und Berufe im Gesundheitswesen. Die Autoren betonen, dass die Zahlen eher Trends wiedergeben, als dass sie die Realität abbilden würden. Die Schadenssumme wird auf ungefähr zehn Millionen Euro geschätzt. Es ist anzunehmen, dass die Strafverfolgungsbehörden mit ihrer gestiegenen Sensibilität für diesen Deliktsbereich, einen zunehmenden Teil des großen Dunkelfeldes aufhellen, hoffen die Autoren.
Weitere Informationen zu diesem Thema:
Leitfaden gegen Wirtschaftskriminalität für Unternehmer