Gesetzlich Krankenversicherte mit einer privaten Zusatzkrankenversicherung für den Arztbesuch oder das Krankenhaus sind oft ratlos, wenn sie ersten privaten
Rechnungen zugeschickt bekommen. Hier einige Tipps zur Abrechnung:
Rechnungen vom Arzt
werden zuerst bei der Krankenkasse eingereicht. Anschließend schicken Sie die
Rechnung an Ihre private Versicherung. Tipp: Erst wenn Sie das restliche Geld
bekommen haben, sollten Sie die Arztrechnung bezahlen.
Rechnungen vom Krankenhaus
werden am besten auf dem direkten Weg zwischen Klinik und Versicherung
beglichen. Dazu brauchen Sie eine Kostenübernahmeerklärung der Versicherung, die
Sie dem Krankenhaus aushändigen.
Zahnersatz
Bevor Sie sich behandeln lassen, sollten Sie Krankenkasse und privater
Versicherung einen Kostenvoranschlag vom Zahnarzt vorlegen und die
Kostenübernahme bestätigen lassen. Sonst kann es böse Überraschungen geben. Die
Arztrechnung sollte erst dann bezahlt werden, wenn die Versicherung ihren Anteil
überwiesen hat.