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Bonus für AzubisBonus für Azubis

Betriebe, die schlecht qualifizierte Jugendliche ausbilden, erhalten dafür finanzielle Hilfe: Bis zu 6000 Euro Ausbildungsbonus zahlen Arbeitsagenturen. So kommen Sie an den Zuschuss.

Den Bonus bekommt, wer einen förderungsbedürftigen Jugendlichen einstellt, der seit längerem vergeblich einen Ausbildungsplatz sucht, teilt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit. Als förderungsbedürftig gelten unter anderem:

Altbewerber ohne Abschluss, mit Sonderschulabschluss oder mit Hauptschulabschluss

lernbeeinträchtigte oder sozial benachteiligte Jugendliche, die bereits im Vorjahr oder früher die allgemeinbildende Schule verlassen haben.

Azubis, deren Vertrag wegen Schließung des früheren Ausbildungsbetriebes beendet wurde.

Bei besser qualifizierten Altbewerbern prüft die Arbeitsagentur, ob sie die Ausbildung fördert.

Das bringt der Bonus

Der Bonus beträgt 4000, 5000 oder 6000 Euro. Die genau Höhe hängt von der Ausbildungsvergütung ab. Für behinderte und schwerbehinderte Jugendliche erhöht er sich um 30 Prozent

Die Hälfte des Ausbildungsbonus zahlt die Arbeitsagentur nach Ablauf der Probezeit. Die restlichen 50 Prozent erhalten Arbeitgeber, wenn sie den Azubi zur Abschlussprüfung anmelden.

Voraussetzungen für den Bonus

Den Bonus bekommt allerdings nur, wer einen zusätzlichen Ausbildungsplatz schafft. Als "zusätzlich" gilt ein Ausbildungsplatz, wenn dadurch die Zahl der Lehrstellen über dem Durchschnitt der drei vorhergehenden Jahre liegt.

Gefördert werden Ausbildungsverträge, die zwischen dem 1. Juli 2008 und dem 31. Dezember 2010 beginnen. Anträge können ab sofort bei den zuständigen Arbeitsagenturen gestellt werden.

BMAS: Fragen und Antworten zum Ausbildungsbonus

(jw)

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