Auf einen Blick:
- Zum 1. Januar 2021 sind die Branchenmindestlöhne in vier Gewerken gestiegen. Dazu gehören die Elektrohandwerke, das Gebäudereiniger-Handwerk, das Dachdeckerhandwerk und das Schornsteinfegerhandwerk.
- Im Maler- und Lackiererhandwerk sowie im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk laufen die Mindestlohntarifverträge noch bis Ende April 2021. Wie es dann weitergeht, steht noch nicht fest.
- Im Gerüstbauerhandwerk wurde der Branchenmindestlohn zuletzt im August 2020 angehoben, diese Lohnuntergrenze gilt noch bis Ende September 2021.
Der gesetzliche Mindestlohn ist zum 1. Januar 2021 auf 9,50 pro Stunde gestiegen, im Juli folgt dann die nächste Anhebung. Die Lohnuntergrenze liegt dann bundesweit bei 9,60 Euro. Das hat die Bundesregierung im Oktober 2020 beschlossen. Abweichend vom gesetzlichen Mindestlohn gelten im Handwerk zum Teil Branchenmindestlöhne. In manchen Gewerken gab es bereits zum Jahreswechsel Veränderungen.
Branchenmindestlohn im Elektrohandwerk steigt Anfang 2021
Seit dem 1. Januar 2021 liegt der Branchenmindestlohn in den elektro- und informationstechnischen Handwerken bei 12,40 Euro pro Stunde. So sieht es der Mindestentgelt-Tarifvertrag vor. Er läuft bis Ende 2024 und regelt die Entwicklung der Lohnuntergrenze in mehreren Stufen. Bis 2024 soll der Branchenmindestlohn auf 13,95 Euro angehoben werden. Der Tarifvertrag ist allgemeinverbindlich. Laut Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) gilt für die Berufsbilder des Elektrotechnikers, des Informationstechnikers und des Elektromaschinenbauers.
Gebäudereiniger-Handwerk mit bundeseinheitlichem Mindestlohn
Seit dem 1. Dezember 2020 gibt es im Gebäudereiniger-Handwerk einen bundesweit einheitlichen Mindestlohn. In der Innen- und Unterhaltsreinigung (Lohngruppe 1) liegt er seither bei 10,80 Euro pro Stunde. Zum 1. Januar 2021 ist diese Lohnuntergrenze bundesweit auf 11,11 Euro gestiegen. Laut Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) entspricht das einem Plus von 2, 9 Prozent.
Auch in der Glas- und Fassadenreinigung (Lohngruppe 6) gibt es eine Lohnuntergrenze. Von 2021 an beträgt der Mindestlohn laut BIV dort 14,45 Euro pro Stunde. Das sind 35 Cent mehr als im Dezember 2020.
Lohnuntergrenzen im Dachdeckerhandwerk steigen zum Jahreswechsel
Der Mindestlohn 2 – die Lohnuntergrenze für Gesellen – ist im Dachdeckerhandwerk zum Jahreswechsel um 50 Cent auf 14,10 Euro gestiegen. Ebenfalls angehoben wurde der Branchenmindestlohn für ungelernte Arbeitnehmer: Zum 1. Januar ist auch der Mindestlohn 1 auf 12,60 Euro angehoben worden. Das entspricht einem Plus von 20 Cent pro Arbeitsstunde.
Mindestlöhne im Maler- und Lackiererhandwerk gelten noch bis Ende April 2021
Der Branchenmindestlohn im Maler- und Lackiererhandwerk liegt 2021 für Ungelernte weiterhin bei 11,10 Euro pro Stunde. Gelernte Arbeitnehmer haben hingegen Anspruch auf einen Stundenlohn von mindestens 13,50 Euro. Zuletzt wurden die Lohnuntergrenzen im Mai 2020 bundesweit angehoben. Der Tarifvertrag für den Branchenmindestlohn wurde als allgemeinverbindlich erklärt. Er hat noch eine Laufzeit bis Ende April 2021.
So hoch ist der Branchenmindestlohn im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk 2021
Im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk liegt die Lohnuntergrenze 2021 weiterhin bei 12,20 Euro pro Stunde. So sieht es die aktuelle Steinmetzarbeitsbedingungenverordnung vor, die noch eine Laufzeit bis Ende April 2021 hat.
Bauhauptgewerbe: Noch keine Vereinbarung für Mindestlöhne im Jahr 2021
Für das Bauhauptgewerbe gibt es noch keine Einigung auf einen Branchenmindestlohn für 2021. Bislang gibt es dort den Mindestlohn 1 und 2, die beide allgemeinverbindlich sind.
Der Mindestlohn 1, den Arbeitgeber für Hilfsarbeiten zahlen müssen, liegt seit dem 1. April 2020 bundesweit bei 12,55 Euro. Der Mindestlohn 2 für Facharbeiter beträgt in Westdeutschland seither 15,40 Euro und in Berlin 15,25 Euro. Diese Mindestlohnstruktur wurde allerdings nur bis zum 31. Dezember 2020 fortgeschrieben.
Doch welche Folgen hat es für Betriebe und Beschäftigte, wenn es 2021 zunächst keine neue Vereinbarung gibt? Laut Zentralverband des Deutschen Baugewerbes gilt der Tarifvertrag für tarifgebundene Betriebe weiter.
Schornsteinfegerhandwerk: Mindestlohn steigt zum Jahreswechsel
Im Schornsteinfegerhandwerk beträgt der Mindestlohn seit Anfang des Jahres 13,80 Euro pro Stunde, das teilt der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks (ZIV) mit. Die Lohnuntergrenze ist damit zum Jahreswechsel um 60 Cent gestiegen.
Die Tarifvertragsparteien im Schornsteinfegerhandwerk haben beim Bundesarbeitsministerium beantragt, dass die Regelung zum Mindestentgelt für allgemeinverbindlich erklärt wird. Das Verfahren läuft allerdings noch.
Gerüstbauerhandwerk: Mindestlohn-Tarifvertrag läuft bis Ende September 2021
2020 haben sich die Tarifpartner im Gerüstbauerhandwerk zuletzt auf einen neuen Branchenmindestlohn geeinigt. Seit 1. August 2020 liegt die Lohnuntergrenze nun bei 12,20 Euro. Der Mindestlohn-Tarifvertrag gilt noch bis zum 30. September 2021.
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