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Unternehmensfinanzierung

Bürginnen - mitgefangen, mitgehangen

Gravierende Folgen kann es haben, wenn Frauen für die Geschäfte ihrer Männer bürgen: Eine einzige Unterschrift kann direkt in den modernen Schuldturm führen.

Gravierende Folgen kann es haben, wenn Frauen für die Geschäfte ihrer Männer bürgen:Eine einzige Unterschrift kann direkt in den modernen Schuldturm führen. Eine exakte Statistik, wie oft Frauen Leasing-Verträge für ihre Männer abschließen, für Kredite und Existenzgründungen von Partnern bürgen oder selbst Scheinunternehmungen gründen, existiert nicht. Doch etwa 10.000 Schuldnerinnen bundesweit dürften an den Folgen tragen. Eine Initiative in Berlin berät solche "bürgschaftsgeschädigten Frauen". Die Helfer warnen: Wer seine Frau liebt, lässt sie nicht für sich bürgen!

Bürgschaften helfen nur den Gläubigern

Juristisch gesehen sind Bürgschaften Verträge. Sie sollen Gläubigerrisiken absichern und bedürfen keiner notariellen Bestätigung, sondern nur der Schriftform. Frauen gelten dabei als besonders geeignete Bürgen: "Wer, wenn nicht Sie, sollte Ihrem Mann vertrauen?", hat so manche Betroffene von einem Bankangestellten schon zu hören bekommen. "Kreditinstitute sind immer daran interessiert, möglichst viele Schuldner zu haben", erläutert Rechtsanwalt Hugo Grote von der Verbraucherzentrale in Düsseldorf. "Wenn Banken Kredite vergeben, ist eine zusätzliche Bürgschaft oft eine reine Routineangelegenheit, die sie nichts kostet.

Begründet wird die Forderung meist mit der scheinbaren Gefahr der Vermögensverschiebung in der Ehe. Praktisch existiert dieses Risiko kaum. Die Banken handeln vielmehr nach der Erfahrung, dass einige Zehntausend Mark noch aus der schwächsten Bürgin herauszuholen sind." Auch sei es eine Illusion anzunehmen, dass sich mit einer Bürgschaft etwa ein Kreditrahmen erhöhe. Grote geht soweit, dass es überhaupt "kein berechtigtes Interesse der Gläubiger" gebe, solche Bürgschaften zu verlangen.

"Bungee-Jumping ohne Seil"

Moderne Formen von Bürgschaften erleichtern es den Banken, sich direkt an die Bürgin zu halten. Mit einer "selbstschuldnerischen Höchstbetragsbürgschaft" begibt sich die Bürgin nahezu rechtlos und vollständig in die Hände der Gläubiger. Eine Vorausklage an den Hauptschuldner ist nicht erforderlich. Die Bürgin haftet für alle Verbindlichkeiten in voller Höhe. Zunehmend beliebt bei Banken ist auch die "Bürgschaft auf erstes Anfordern". Sie ist für die Bürgin besonders gefährlich, da sie de facto eine Schuldmitübernahme bedeutet. Die Bürgin muss auf Anforderung sofort zahlen.

Der Münchner Rechtsanwalt Torsten Mähler sieht darin einen "einseitigen Vorteil für die Gläubiger". Trotz der in den letzten Jahren mühsam geschaffenen rechtlichen Möglichkeiten, Bürgschaften nachträglich anzufechten, hält es Mähler nicht für sicher, dass eine Frau dabei mit einer fairen juristischen Chance rechnen kann. Er warnt vor Bürgschaften deshalb wie vor "Bungee-Jumping ohne Seil".

Beratung für Geschädigte

Hilfe suchen die Geschädigten meist vergeblich. Rechtsanwälte heben nach Prüfung des Sachverhaltes oft die Hände, Schuldnerberatungen sind auf solche Fälle nicht spezialisiert. Und eine gerichtliche Auseinandersetzung würde angesichts hoher Streitwerte meist teuer. Auch die Berliner "Initiative für Bürgschaftsgeschädigte Frauen" ist oft genug hilflos. Eine Prüfung der Bürgschaftsverpflichtung auf Sittenwidrigkeit ist nur dann denkbar, wenn die Bürgin über kein eigenes Einkommen verfügt hat. Selbst dann bleibt ein Klageerfolg ungewiss. Vielen Schuldnerinnen kann das 1999 in Kraft getretene Insolvenzrecht nützen. Allerdings läuft das Verfahren über Jahre, eine schließliche Restschuldbefreiung ist nicht ohne strenge Auflagen und weitere finanzielle Belastungen zu haben.

Kontakt:

Initiative für Bürgschaftsgeschädigte Frauen

Bülowstraße 71/72

10783 Berlin,

Tel. (030) 25 79 81 98

Fax: (030) 26 55 23 78

Literatur

"Weg mit den Schulden", für 18 Mark zzgl. Porto erhältlich bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Mintropstraße 27, 40215 Düsseldorf .

"Ehe, Scheidung, Schulden" ,

für fünf Mark zzgl. Porto erhältlich bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Mintropstraße 27, 40215 Düsseldorf.

"Guter Rat ist nicht teuer" , kostenlos erhältlich beim Bundesministerium der Justiz, Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, 10104 Berlin.

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