Foto: Kzenon - fotolia.com
frau steht mit rose am sarg

Recht

Bundesarbeitsgericht: Urlaubsansprüche sind vererbbar

Mitarbeiter haben laut einem Urteil auch über ihren Tod hinaus Urlaubsansprüche. Für Arbeitgeber bedeutet das: Im Todesfall müssen sie Geld an die Erben zahlen.

Was passiert mit den Urlaubsansprüchen eines Mitarbeiters, wenn der plötzlich stirbt? Auf diese Frage hatte die deutsche Justiz bisher eine klare Antwort: Sie verfallen. Doch diese Praxis ist nach zwei Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) nicht mehr haltbar. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat deshalb seine Rechtsprechung angepasst.

Der Fall: Ein Arbeitnehmer stirbt. Er hinterlässt eine Frau, die Alleinerbin ist. Sie klagt gegen den Arbeitgeber ihres verstorbenen Ehemannes und fordert eine finanzielle Vergütung von rund 5.800 Euro. Denn ihr Mann hatte vor seinem Tod noch Anspruch auf 25 Urlaubstage.

Das Urteil: Das BAG entschied zu Gunsten der Ehefrau. Endet das Arbeitsverhältnis durch den Tod eines Arbeitsnehmers, haben dessen Erben Anspruch auf Abgeltung des nicht genommen Urlaubs, lautet die Begründung. Mit dieser Entscheidung orientieren sich die BAG-Richter an der Rechtsprechung des EuGH. Denn im November hatten die Luxemburger Richter aufgrund der EU-Arbeitszeitrichtlinie entschieden, dass der Anspruch auf bezahlten Mindesturlaub nicht mit dem Tod eines Arbeitsnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis erlischt.

Das hat Folgen für die Auslegung des Bundesurlaubsgesetzes: So wird der vor dem Tod nicht mehr genommene Jahresurlaub Bestandteil des Vermögens und damit Teil der Erbmasse. Dabei haben Erben nicht nur Anspruch auf den bezahlten Erholungsurlaub, sondern beispielsweise auch auf den Zusatzurlaub für Schwerbehinderte.

BAG, Urteil vom 22. Februar 2019, Az.: 9 AZR 45/16

Auch interessant: [embed]https://www.handwerk.com/so-gehen-arbeitgeber-die-urlaubsplanung-richtig-an[/embed]

Eigenmächtiger Spontanurlaub rechtfertigt fristlose Kündigung

Spontan ein paar Tage nach Mallorca fliegen und den Urlaubsantrag einfach per Mail von unterwegs stellen? Das geht nicht, wie jetzt ein Gericht klarstellte.
Artikel lesen

BAG-Urteil: Anspruch auf Mindestlohn verfällt nicht

Muss ein Chef seinen ehemaligen Mitarbeiter für nicht genommenen Urlaub entschädigen, obwohl die Ausschlussfrist abgelaufen ist? Ja, entschied das Bundesarbeitsgericht.
Artikel lesen
Bundesarbeitsgericht: Urlaubsansprüche sind vererbbar > Paragraphs > Image Paragraph
frau steht mit rose am sarg

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen der uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Urteil des Bundesarbeitsgerichts: Urlaubsansprüche von Mitarbeitern verfallen nur, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind.

Recht

Bundesarbeitsgericht: Urlaub verfällt erst nach Hinweis vom Chef

Nehmen Mitarbeitende ihren Urlaub nicht, verfällt er nicht automatisch nach drei Jahren. Mit einem Urteil nimmt das Bundesarbeitsgericht Betriebe stärker in die Pflicht.

    • Recht, Arbeitsrecht
kurzarbeit-web.jpeg

LAG-Urteil

Kurzarbeit Null: Was bedeutet das für den Urlaubsanspruch?

Wegen Kurzarbeit kürzte ein Betrieb den Urlaubsanspruch einer Mitarbeiterin. Doch die war nicht einverstanden und klagte. Wer bekam Recht?

    • Recht, Arbeitsrecht
Auch bei Langzeiterkrankten verfallen die Urlaubsansprüche. Laut einem aktuellen Urteil müssen Arbeitgeber die erkrankten Mitarbeiter darauf aber nicht hinweisen.

Urteil

Kein Hinweis vom Arbeitgeber: Urlaubsverfall bei langer Krankheit?

Urlaubsansprüche verfallen irgendwann. Doch müssen Betriebe Langzeiterkrankte auf den drohenden Verfall hinweisen? So lautet ein aktuelles Urteil.

    • Recht, Arbeitsrecht
Krank im Urlaub: Ohne Krankschreibung haben Arbeitnehmer laut einem Urteil keine Chance auf Nachgewährung ihrer Urlaubstage.

Urlaub in Quarantäne

Wann Urlaubsansprüche trotz Corona-Infektion verfallen

Eine Mitarbeiterin verbringt ihren Urlaub mit Corona in Quarantäne. Von ihrem Arbeitgeber fordert sie die Urlaubstage zurück – ohne Erfolg.

    • Recht, Arbeitsrecht