Der Bundesrat hat dem Entschließungsantrag des Landes Bayern zur Wiedereinführung der Meisterpflicht in seiner Sitzung am 15. Februar zugestimmt. „Dies ist eine sehr gute Entscheidung des Bundesrates“, kommentierte der Zentralverband des Deutschen Handwerks, „jetzt ist die Bundesregierung gefordert, möglichst bald einen Gesetzesentwurf vorzulegen.“
Konkret stellt der Antrag die Bitte an die Bundesregierung, „den verpflichtenden Meisterbrief für Handwerke wieder einzuführen, bei denen dies geboten und rechtlich möglich ist“, heißt es in der Erläuterung des Bundesrats.
Nach der Abschaffung der Meisterpflicht beispielsweise im Fliesenlegerhandwerk, sehe man, "dass hier nicht mehr ausgebildet wird, dass die Qualität für den Kunden nicht nachweisbar ist“, sagte der Bayerische Staatsminister Hubert Aiwanger in der Sitzung. Er greift auf, was auch viele Handwerker denken. Fliesenlegermeister Stefan Bohlken hatte erst 2018 mit einer großen Unterschriftenaktion für die Wiedereinführung der Meisterpflicht gekämpft.
Als Vertreter der Bundesregierung sprach sich auch Thomas Bareiß, Staatssekretär beim Bundeswirtschaftsminister für den Antrag im Bundesrat aus. „Die Meisterpflicht gewährleistet Qualität und Verbraucherschutz im Handwerk und trägt damit auch maßgeblich zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses bei“, sagt Bareiß. „Die Wiedereinführung der Meisterpflicht hat für die Bundesregierung eine zentrale Bedeutung.“
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