Die Steuerreform sollte die Staatskassen in puncto Firmenwagen um mehr als sechs Milliarden Mark füllen. Die rot-grüne Regierung um Bundeskanzler Gerhard Schröder sieht nämlich künftig vor, daß von den Anschaffungskosten und den laufenden Kosten eines Betriebs-Pkw (Benzin, Reparatur, Leasing, etc.), der auch zu privaten Zwecken genutzt wird, nur noch 50 Prozent Vorsteuern geltend gemacht werden dürfen. Wer sich also einen Pkw für 100.000 Mark zuzüglich 16.000 Mark Umsatzsteuer kauft, kann sich über die Umsatzsteuererklärung nur noch 8.000 Mark wieder zurückholen. Dasselbe gilt auch für die Vorsteuern der laufenden Kosten (§ 15 Abs. 1 Satz 2 Umsatzsteuergesetz). Wird das Fahrzeug jedoch verkauft, sind konsequent auch nur 50 Prozent Umsatzsteuer anzumelden. Die Regierung hat sich verschätzt - clever gerechnet ergeben sich sogar Vorteile, die den einen oder anderen Tausender an Steuerersparnis nach sich ziehen.
Sie fragen sich nun zurecht, wo hier der Steuervorteil sein soll. Ganz einfach: Die nichtabziehbaren Vorsteuern sind von nun an als Betriebsausgaben zu berücksichtigen und mindern dadurch Ihren Gewinn. Die nichtabziehbaren Vorsteuern beim Kauf gehören zu den Anschaffungskosten und werden im Rahmen der Abschreibung abgezogen, die Vorsteuern aus den laufenden Kosten können den Gewinn sofort in voller Höhe mindern. Gleichzeitig müssen Sie keine Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch mehr zahlen. Dies ist bereits durch die Einschränkung des Vorsteuerabzugs geschehen. Je teurer das Firmenfahrzeug ist und je mehr Sie privat fahren, desto höher wirken sich die steuerlichen Vorteile unter dem Strich aus.