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Mehr Unterstützung für Betriebe: Die Ausbildungsprämie soll ausgeweitet werden.

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Corona

Bundesregierung will Azubi-Prämie verdoppeln

Zum neuen Ausbildungsjahr sollen die Azubi-Prämien auf bis zu 6.000 Euro steigen. Wer antragsberechtigt ist und was sich noch ändert, lesen Sie hier.

  • Um mehr Jugendlichen einen Ausbildungsplatz zu sichern, will die Bundesregierung ab Juni 2021 die Azubi-Prämie ausweiten und auf bis zu 6.000 Euro pro Ausbildungsvertrag verdoppeln.
  • Antragsberechtigt sind Unternehmen, die erheblich von der Corona-Pandemie betroffen sind und weiter oder mehr ausbilden.
  • Die Regelungen sollen noch im März in Kraft treten. Zuständig für Antragsstellung sind die regionalen Agenturen für Arbeit.

Die Bundesregierung will die Azubi-Prämie verlängern und ausweiten, um ausbildende Betriebe, die von der Corona-Pandemie betroffen sind, besser zu unterstützen. So sollen die im vorigen Jahr beschlossenen Prämien zunächst verlängert werden. Ab dem 1. Juni sollen dann die Summen verdoppelt werden.

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  • Die Ausbildungsprämie würde dann  4.000 Euro je Ausbildungsvertrag betragen, wenn die Zahl der neu eingestellten Auszubildenden konstant bleibt. Bisher gibt es dafür 2.000 Euro.
  • Die Ausbildungsprämie plus, die gezahlt wird, wenn die Zahl der Auszubildenden erhöht wird, soll künftig bei 6.000 Euro liegen (bisher: 3.000 Euro). 
  • Ab dem 1. Juni 2021 können auch Unternehmen mit bis zu 499 Mitarbeitern die Prämien beantragen. Derzeit liegt die Grenze bei 249 Mitarbeitern.
  • Antragsberechtigt sind ausschließlich Betriebe, die in erheblichem Umfang durch die Corona-Krise getroffen sind, weil sie beispielsweise Kurzarbeit durchführen müssen oder erhebliche Umsatzeinbußen haben.

Übernahmeprämie wird bis Ende 2021 verlängert

Auch die Übernahmeprämie, die für die Übernahme von Auszubildenden aus pandemiebedingt insolventen Betrieben gezahlt wird, soll bis Ende 2021 verlängert und von 3.000 Euro auf 6.000 Euro verdoppelt werden. Diese können alle Unternehmen unabhängig von der Betriebsgröße erhalten.

Außerdem vorgesehen:

  • Bei Kurzarbeit: Zuschüsse für die Ausbildervergütung.
  • Für Kleinstunternehmen: Lockdown-II-Sonderzuschuss in Höhe von 1.000 Euro, wenn sie trotz Geschäftsschließung ihre Ausbildungstätigkeit für mindestens 30 Tage fortgesetzt haben..
  • Abschlussprüfung: maximal 500 Euro Zuschuss zu den Kosten für externe Vorbereitungslehrgänge.
  • Zuschuss zu Auftrags- oder Verbundausbildung: Die Mindestlaufzeit wird auf vier Wochen verkürzt, die Höhe der Förderung nach der Laufzeit bemessen. Insgesamt können bis zu 8.100 Euro gezahlt werden. Künftig kann auch der Stammausbildungsbetrieb statt des Interimsausbildungsbetriebs die Förderung erhalten. Für Interimsausbildungsbetriebe entfällt die Begrenzung auf bis zu 249 Mitarbeitende ersatzlos.

Insgesamt stehen für das Programm laut Bildungsministerium (BMBF) 700 Millionen Euro zur Verfügung.

Anträge bei der Agentur für Arbeit stellen

Anträge für Ausbildungsprämien, die Zuschüsse zur Verhinderung von Kurzarbeit, der Lockdown-II-Sonderzuschuss für Kleinstunternehmen und die Übernahmeprämie können bei der zuständigen Agentur für Arbeit gestellt werden. Die dafür erforderlichen rechtlichen Änderungen sollen noch im März erfolgen.

Für die Förderung der Auftrags- und Verbundausbildung einschließlich der anteiligen Kostenübernahme für externe Abschlussprüfungsvorbereitungskurse ist die Knappschaft-Bahn-See zuständig. Hierfür soll laut BMBF schnellstmöglich eine Förderrichtlinie geändert werden, die danach und anschließend unmittelbar in Kraft treten soll.

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