Der Bundestag hat am Donnerstag die Reform der Invalidenrenten mit den Stimmen der Koalitionsparteien SPD und Grüne
verabschiedet. Die Neuregelung soll zum 1. Januar
2001 in Kraft treten. Mit dem Gesetz werden die bisherigen Berufsunfähigkeitsrenten grundsätzlich abgeschafft, für über 40-Jährige bleiben sie aber erhalten. Volle Erwerbsminderungsrenten gibt es für jene, die nicht
mehr als drei Stunden täglich arbeiten können. Halbe Behindertenrente gibt es bei einem so genannten Restleistungsvermögen zwischen drei und sechs Stunden. Die Regelung greift allerdings nicht, solange Teilzeitarbeitsplätze vor allem für Behinderte "Mangelware sind".