Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

Bundestag reformiert Invalidenrente

Bundestag verabschiedet neue Invalidenrente

Der Bundestag hat die Reform der Invalidenrenten mit den Stimmen der Koalitionsparteien SPD und Grüne verabschiedet. Die bisherigen Berufsunfähigkeitsrenten werden danach abgeschafft.

Der Bundestag hat am Donnerstag die Reform der Invalidenrenten mit den Stimmen der Koalitionsparteien SPD und Grüne

verabschiedet. Die Neuregelung soll zum 1. Januar

2001 in Kraft treten. Mit dem Gesetz werden die bisherigen Berufsunfähigkeitsrenten grundsätzlich abgeschafft, für über 40-Jährige bleiben sie aber erhalten. Volle Erwerbsminderungsrenten gibt es für jene, die nicht

mehr als drei Stunden täglich arbeiten können. Halbe Behindertenrente gibt es bei einem so genannten Restleistungsvermögen zwischen drei und sechs Stunden. Die Regelung greift allerdings nicht, solange Teilzeitarbeitsplätze vor allem für Behinderte "Mangelware sind".

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Steuern: Wer bescheinigt die Berufsunfähigkeit? Vor Finanzgerichten können Selbstständige jetzt auch Gutachten von Fachärzten vorlegen.

Steuern

Betriebsaufgabe: Berufsunfähigkeit einfacher nachweisen

Wer seinen Handwerksbetrieb wegen Berufsunfähigkeit aufgibt oder verkauft, kann einen Steuerfreibetrag nutzen. Der Nachweis wird nun etwas leichter.

    • Steuern
Meldung zur Sozialversicherung: Beim SV-Meldeportal beginnt die Pilotphase am 1. Juli, später wird die Ausfüllhilfe dann für alle Nutzer freigegeben.

Arbeitsrecht

Meldeportal sv.net wird abgeschaltet: Was kommt dann?

Wer sv.net für die Meldung zur Sozialversicherung nutzt, muss sich bald für ein neues Portal anmelden. Denn die Anwendung sv.net wird im kommenden Jahr abgeschaltet.

    • Arbeitsrecht
Bundestagsbeschluss: Ab 1. Juli 2023 steigt der Beitragssatz zur Gesetzlichen Pflegeversicherung auf 4 Prozent für Kinderlose, Eltern zahlen zwischen 3,4 und 2,4 Prozent.

Personal

Pflegeversicherung: Beiträge sollen zum 1. Juli 2023 steigen

Grünes Licht vom Bundestag für die Pflegereform: Wie viel Versicherte künftig für ihre Pflegeversicherung zahlen, hängt davon ab, wie viele Kinder sie haben.

    • Personal, Unternehmensfinanzierung
Ab dem 1. Januar 2024 wird der gesetzliche Mindestlohn bundesweit um 41 Cent angehoben.

Gesetzlicher Mindestlohn steigt 2024 auf 12,41 Euro

Die Bundesregierung gibt grünes Licht für die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns: Er steigt 2024 um 41 Cent – das hat auch Folgen für Minijobs.