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Burn-out: Behandlungskosten steuerlich absetzen

Burn-out auf eigene Rechnung?

Wer unter Burn-out leidet, kann viel Geld in die Behandlung investieren. Doch lassen sich diese Ausgaben auch steuerlich absetzen?

Wer unter Burn-out leidet, kann die Behandlungskosten nicht automatisch als Werbungskosten oder als Betriebsausgaben absetzen - das hat das Finanzgericht (FG) München entschieden. Absetzbar seien die Behandlungskosten, wenn es sich um eine Berufskrankheit handelt. Eine Berufskrankheit liege aber nur dann vor, wenn die Krankheit „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ nahezu ausschließlich auf den Beruf zurückzuführen sei.

Genau diese Bedingungen sind nach Ansicht der Richter in den meisten Burnoutfällen nicht erfüllt. In der Regel kämen noch eine Vielzahl anderer Faktoren hinzu, die den Burn-out auslösen. Daher seien Behandlungskosten auch nur als außergewöhnliche Belastung steuerlich abziehbar. Das letzte Wort in dieser Frage hat nun in einem Revisionsverfahren der Bundesfinanzhof. (Urteil vom 26. April 2013, Az. 8 K 3159/10)

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(jw)

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