Foto: T. Michel - stock.adobe.com

Inhaltsverzeichnis

Politik und Gesellschaft

Bußgeld für Teppichmesser? Irre Verbotszone in Sachsen

Mit gefährlichem Werkzeug dürfen Sie Leipzigs neue Waffenverbotszone gar nicht erst betreten. Ausnahmen für Handwerker gibt es – natürlich mit Auflagen.

Exklusiv: Schnell und effizient Stellen besetzen! 

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen, neue Mitarbeiter zu finden. Mehr als 500 Unternehmen haben mit uns schon einfach, schnell und effizient offenen Stellen besetzt! Alle Informationen zu unserem exklusiven Angebot für handwerk.com-User finden Sie hier.

Einfach Bewerber finden! 

Auf einen Blick:

  • Kein Hammer, kein Teppichmesser: In Leipzigs neuer Waffenverbotszone ist das Mitführen von „gefährlichen Gegenständen“ auf 260.000 Quadratmetern verboten.
  • Ausnahmen für Handwerker gibt es zwar, aber die einzuhalten, ist mit Aufwand verbunden.

Leipzig Neustadt, ein Stadtteil nahe dem Zentrum: Hier hat das Sächsische Staatsministerium des Innern eine ganz besondere Zone eingerichtet. 260.000 Quadratmeter ist sie groß, umfasst ein größeres Gebiet entlang der belebten Eisenbahnstraße. Dort gibt es Kneipen, Bäcker, Friseurbetriebe, Elektroinstallateur und Trockenbauer. Aber eines soll es hier seit dem 5. November nicht mehr geben: „Gefährliche Gegenstände“.

Gefährliche Gegenstände: Bei Verstoß droht Bußgeld

Zur Verbesserung der Sicherheit hat Leipzig eine Waffenverbotszone eingerichtet. Gelbe Warnschilder weisen jeden vor Betreten dieser Zone auf die besonderen Sicherheitsbestimmungen hin. Wer das Verbot ignoriert und die Zone doch mit einem gefährlichen Gegenstand betritt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro. Waffen sind auch verboten. Hier drohen bis zu 10.000 Euro bei einem Verstoß.

Betroffen sind von der Zone nicht nur Privatpersonen. Auch Handwerker müssen sich den neuen Bestimmungen anpassen. Denn zu den gefährlichen Gegenständen zählen auch alltägliche Werkzeuge wie Teppichmesser oder Hammer, informiert die Handwerkskammer Leipzig. Um eine Ordnungswidrigkeit zu begehen genügt es bereits, solch einen Gegenstand fahrlässig mit sich zu führen. Heißt: Wenn Sie in der Waffenverbotszone mit einem Teppichmesser am Gürtel Ihr Nutzfahrzeug verlassen, um sich beim Bäcker einen Kaffee zu holen, kann es teuer für Sie werden.

Unter Verschluss erlaubt: die Ausnahmen für Handwerker

Damit Handwerker überhaupt noch in der Waffenverbotszone arbeiten können, gibt es bestimmte Ausnahmen für das Handwerk. So dürften Sie gefährliche Gegenstände mit sich führen, um zum Beispiel einen Kundenauftrag in der Verbotszone zu erledigen. Ganz einfach ist das allerdings nicht. Denn Ihre gefährlichen Gegenstände (Ihr Werkzeug) müssen in verschlossenen Behältnissen transportiert werden, die einen unmittelbaren Zugriff verhindern. Eine nur geschlossene Werkzeugkiste reicht also nicht aus. Selbst Friseuren rät die Handwerkskammer Leipzig, dieses Verschlussgebot zu beachten, wenn sie ihre teuren Scheren nach Feierabend mit nach Hause nehmen wollen.

Noch strenger sind die Zonenregeln für Messer. Die dürfen nur mitgeführt werden, wenn sie für „die unmittelbare Erledigung eines konkreten Auftrags […] üblicherweise benutzt werden“, heißt es in der Verordnung. Um kein Bußgeld zu riskieren sollten sich Handwerker wohl besser davor hüten, ein Teppichmesser nur auf Verdacht zu einem Auftrag mitzunehmen.

Übrigens: Ganz allein ist Leipzig mit seinem Verbot gefährlicher Gegenstände in Deutschland nicht. Beispielsweise ist in Bremen eine ähnliche Verordnung in Kraft. Die gilt allerdings nur zwischen 22 und 6 Uhr – in einer Zeit also, in der Gewerbetreibende höchstens in Notfällen Aufträge mit gefährlichem Werkzeug zu erledigen haben.

Was denken Sie über die Waffenverbotszone? Sinnvoll, in Teilen vernünftig oder völlig übertrieben? Kommentieren Sie unter dem Artikel.

Auch interessant:

Bauherr lässt Minijobber aufs Dach: 680.000 Euro Schaden

Auch erfahrene Bauhelfer ersetzen keinen Fachbetrieb. Den Beweis liefert ein verunglückter Dachdecker-Versuch, der im Großbrand endete.
Artikel lesen
Bußgeld für Teppichmesser? Irre Verbotszone in Sachsen > Paragraphs > Image Paragraph

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.

Digitalisierung + IT

DSGVO-Verstöße: So werden Bußgelder berechnet

Die deutschen Datenschutzbehörden haben ihr Konzept für die Bußgeld-Berechnung bei DSGVO-Verstößen vorgestellt. Fünf Schritte sollen Klarheit bringen.

    • Digitalisierung + IT, Recht
AdobeStock_35553661-1.jpeg

Straßenverkehr

Neuer Bußgeldkatalog: Falsch parken und rasen wird teurer

Höhere Geldbußen, mehr Punkte: Vergehen im Straßenverkehr werden mit dem neuen Bußgeldkatalog künftig stärker geahndet. Diese 4 Änderungen sollten Handwerker kennen.

    • Politik und Gesellschaft, Recht, Fuhrpark

Panorama

Handwerkerfund: Weltkriegswaffen im Dielenboden

Explosive Sanierungsüberraschung: In Sachsen entdeckten Handwerker ein Waffenversteck mit Pistole und Granaten. Hatten Sie auch schon kuriose Arbeitsfunde?

    • Panorama

Politik und Gesellschaft

Werkzeug verboten? Länder planen Waffenverbotszonen

Werkzeuge wie Teppichmesser sind potenziell gefährlich. Sie könnten nach einem Gesetzesentwurf bald vielerorts verboten werden.

    • Politik und Gesellschaft