Eine gute Sache. Eigentlich. Damit Konsumenten vor Kostenfallen im weltweiten Netz geschützt werden, gibt es seit Neuestem die Buttonlösung (wir berichteten). Die Regelung betrifft alle Verkäufe im elektronischen Geschäftsverkehr. Wer Waren über einen Onlineshop verkauft, muss die neuen Regeln umsetzen.
Dass den bösen Buben das Leben erschwert wird, hat aber einen kleinen Haken: Die gesamte Wirtschaft muss ihre Internetseiten umstricken. "Das ist aufwendig und trifft letztlich die Falschen. Für einen seriösen Händler sind seriöse Geschäftspraktiken schließlich eine Selbstverständlichkeit", sagt Peter Solf, Geschäftsführer des Deutschen Schutzverbandes gegen Wirtschaftskriminalität (DSW).
Mitgefangen, mitgehangen. Seit Anfang August ist die Buttonlösung verbindlich vom Gesetzgeber vorgeschrieben, auch seriöse Betriebe sind jetzt in der Pflicht. Man spürt förmlich, wie die Abmahnanwälte die Messer wetzen. Wer die Vorgaben nur ungenau oder unvollständig oder gar nicht umsetzt, sollte sich auf böse (und vor allem teure) Briefe findiger Juristen einstellen.
Die Zusammenfassung der Vorgaben – lesen Sie Seite 2.
Beschriftung und wesentliche Informationen
Die Beschriftung
Die Schaltflächen müssen laut DSW "gut lesbar" beschriftet sein. Erlaubt sind Begriffe wie "KAUFEN" oder "ZAHLUNGSPFLICHTIG BESTELLEN", "KOSTENPFLICHTIG BESTELLEN", "ZAHLUNGSPFLICHTIGEN VERTRAG ABSCHLIESSEN".
Unerlaubte Beschriftungen
Diese Formulierungen sind künftig nicht mehr ausreichend: "BESTELLEN", "BESTELLUNG ABGEBEN", "WARENKORB SCHLIESSEN", "ANMELDEN", "WEITER". Daraus ergibt sich für den Konsumenten nicht eindeutig, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet.
Die wesentlichen Informationen
Im letzten Schritt des Kaufvorganges – also noch vor der Bestellung mit dem KAUFEN-Button – müssen Händler ihre Kunden mit den grundlegenden Informationen versorgen.
- Die Produktbeschreibung: das Aussehen eines Produktes, die Marke, die Größe, das Gewicht, die Farbe, Produktbezeichnung, Qualitätsmerkmale, wertmindernde Merkmale (wie Retourenware), die Energieeffizienzklasse.
- Die Mindestlaufzeit der Verträge: Abonnement, Leasing, Warenversicherungen, Finanzierungsverträge – wenn "dauernde oder regelmäßig wiederkehrende Leistungen" verkauft werden, muss die Mindestlaufzeit der Verträge klar ersichtlich sein.
- Der Gesamtpreis der Ware (oder Dienstleistung): Der Kunde muss Preisbestandteile einsehen können. Dazu gehören beispielsweise die Steuern, die Versandkosten, zusätzliche Lieferkosten (Nachnahmegebühr) oder der Hinweis auf mögliche Zölle.
Keine Links, kein Scrollen
Die gesamten Informationen muss der Kunde unmittelbar vor der Bestellung einsehen können. Also beispielsweise in einer Warenkorb-Ansicht, in der sich entsprechend der KAUFEN-Button befindet. Der DSW empfiehlt, dass die Betriebe eher mehr Daten im Warenkorb anzeigen sollten als zu wenig. Der Grund: Der Gesetzgeber habe die "wesentlichen Merkmale" nicht einzeln definiert, jeder Händler müsse selbstständig für jeden Artikel und jede Dienstleistung die wesentlichen Produktmerkmale zusammenstellen.
"Das ist relativ offen gestaltet, es gibt keine großen Formulierungsvorschläge, das muss jetzt mit Leben gefüllt werden", sagt DSW-Geschäftsführer Peter Solf. Anders ausgedrückt: Im Streitfall wird erst die Rechtsprechung darüber entscheiden, was die "wesentlichen Merkmale" einer Ware oder Dienstleistung sind. Eines steht allerdings fest, die bislang verbreitete Variante, in der ein Häkchen bei den Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Bestellprozess abschließt, ist Geschichte.
Hier die Daten, die aus DSW-Sicht mindestens beim Kauf einer Waschmaschine angeführt sein sollten:
- Miele Waschmaschine W 3241 WPS
- 6 kg
- Energieeffizienzklasse A++
- Schleuderdrehzahl 1400 U/Min.
- Produktfoto
- 899,00 € + 30,00 € Versandkosten Gesamtsumme: ………€ (alle Angaben inkl. MwSt.)
Ganz wichtig: Die Informationen müssen sofort, also ohne spezielle Verlinkung und ohne Scrollen nach oben oder unten, sichtbar sein. Die Gestaltungselemente sollen die Informationen klar und einfach zeigen.
Ausführliche Informationen zur Buttonlösung gibt der europäische Onlinehandelsverband "Händlerbund". Der
kostenlose Leitfadenenthält auch Programmierhinweise und Gestaltungsvorschläge für Bestellseiten.
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