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fahrlässige Körperverletzung

Chef nach Sturz vom Gerüst verurteilt

Der Sturz eines Mitarbeiters von einem wackeligen Gerüst kommt einen Maurermeister jetzt teuer zu stehen: 1250 Euro Strafe wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Vor dem Amtsgericht Müsingen musste sich einem Bericht der Südwest-Presse zufolge der Arbeitgeber für den folgenschweren Sturz eines Mitarbeiters verantworten. Eigentlich sollte der Mitarbeiter seinem Chef nur einen Schraubenzieher reichen, doch als er dazu von einem Gerüst aufs andere wechseln wollte, verschoben sich die beiden Gestelle und der Geselle stürzte in die Tiefe. Die Folgen: Mit mehreren Brüchen und einer gerissenen Achillesferse verbrachte der Mitarbeiter -ein Vierteljahr im Krankenhaus und in der Reha. Sein Arbeitgeber kündigte ihm in dieser Zeit.

Ein Gutachter bemängelte, dass die Gerüste nicht miteinander verbunden gewesen seien und zudem eine Absturzsicherung fehlte.

Das Gericht verurteilte den Maurermeister wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe.

(jw)

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