Das Innenministerium will die Kontrollmöglichkeiten von Arbeitgebern nach dem Entwurf des neuen Gesetzes zum Arbeitnehmerdatenschutz stark beschneiden. Nur bei Korruptionsverdacht sollen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter laut Handelsblatt noch kontrollieren dürfen. Und das soll sich im Einzelnen ändern:
- Arbeitgeber dürfen keine Daten aus sozialen Netzwerken wie Facebook erheben, um sich über Bewerber zu informieren. Ausnahmen: Jobmarkt-Foren wie Xing und Suchmaschinen wie Google.
- Private Mails dürfen selbst bei Einwilligung des Betroffenen nicht mehr ausgewertet werden.
- Die heimliche Videoüberwachung wird ausnahmslos verboten. Nur die offene Videoüberwachung an Firmeneingängen bleibt erlaubt.
- Ärztliche Untersuchungen dürfen nur Einstellungsbedingung sein, wenn die Gesundheit eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung zur Arbeitsaufnahme bedeutet. Arbeitgeber müssen Bluttests demnach künftig begründen.
- Umfangreiche Abgleiche von Mitarbeiterdaten (Sreenings) sind nur ausnahmsweise erlaubt. ein automatisierter Datenabgleich darf nur anonymisiert erfolgen. Erst bei konkretem Tatverdacht oder Verdacht auf schwere Pflichtverletzung dürfen Daten personalisiert werden.
(bw)