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Chefsache: Betriebliche Altersvorsorge

Chefsache: Betriebliche Altersvorsorge

Spätestens seit der anhaltenden Renten-Diskussion ist klar: Jeder muss privat etwas für seine auskömmliche finanzielle Versorgung im Alter tun. Mit Riesters Renten-Reform wird nicht nur die private, sondern auch die betriebliche Altersvorsorge ausgebaut.

Spätestens seit der anhaltenden Renten-Diskussion ist klar: Jeder muss privat etwas für seine auskömmliche finanzielle Versorgung im Alter tun. Die staatliche Rente (Säule I), die betriebliche Altersversorgung (Säule II) und die private Eigenvorsorge (Säule III) bilden die Grundpfeiler für das so genannte deutsche Alterssicherungs-Modell. Doch Säule I und Säule II haben an Standhaftigkeit verloren. Weniger bekannt ist, dass jetzt auch die zweite Säule, die betriebliche Altersversorgung (bAV) gestärkt wird.

Bisher haben Arbeitgeber große Zurückhaltung in Sachen bAV gezeigt. Bei kleineren Handwerksbetrieben gibt es bisher nur wenige Konzepte dafür. Die minimale Förderung durch den Gesetzgeber schaffte keinerlei Anreize. Betriebe fühlten sich unnötig belastet, auf lange Sicht Altersvorsorge-Verpflichtungen gegenüber ihren Arbeitnehmern einzugehen. Als Reaktion auf den Negativtrend hat der Gesetzgeber die Erweiterung der bestehenden vier Durchführungswege (Direktversicherung, Direktzusage, Pensionskasse und Unterstützungskasse) um einen so genannten Pensionsfonds nach angelsächsischem Vorbild erweitert.

Zeit zum Handeln

Das bedeutet für den Arbeitgeber spätestens jetzt das Thema bAV zur Chefsache zu machen und sich zu kümmern. Denn: Mit der Renten-Reform hat jeder Arbeitnehmer ab dem Jahr 2002 einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung. Das bedeutet: Ein begrenzter Betrag aus der Gehalts- oder Lohn-Spitze eines Mitarbeiters "wandert" unversteuert in einen Topf für seine betriebliche Altersversorgung.

Bietet ein Arbeitgeber bereits eine der möglichen bAV-Varianten an #8211; das sind

Pensions- oder Unterstützungskasse,

Direktzusage (Direktversicherung) oder

Pensionsfonds (der "neuen Art") #8211;

kann er die Durchführung der bAV selbst bestimmen. In diesem Fall steht es jedem Mitarbeiter (ob in der Werkstatt oder im Büro) frei, an dem jeweiligen Vorsorgekonzept teilzunehmen. Passt ihm keines der Konzepte, muss er verzichten.

Ist allerdings keine der genannten bAV-Möglichkeiten im Betrieb etabliert, kann der Arbeitnehmer eine Gehaltsumwandlung über eine so genannte Direktversicherung verlangen.

Damit nun nicht jeder im Betrieb sein eigenes Süppchen mit einem Versicherer kocht und die damit einhergehenden Büroarbeiten für den Betrieb möglicherweise zum "Verzetteln" verdammt werden, sollte jeder Chef sich jetzt schon kümmern.

Die Organisation und Durchführung einer betrieblichen Altersvorsorge liegt nach wie vor beim Unternehmen. Das bringt letztlich Vorteile für alle Beteiligten:

Arbeitnehmer müssen sich nicht um die Auswahl eines Anbieters kümmern;

der Chef hat es möglichst mit nur einem Altersvorsorge-Partner unter den Finanzdienstleistungs-Unternehmen zu tun;

eine bAV #8211; für alle gleich "unter demselben Dach" #8211; ermöglicht bessere Konditionen #8211; eine Art "Mengenrabatt";

der Arbeitgeber und sein Büro müssen sich nur einmal für alle mit den Formalitäten während der bAV-Ansparphase kümmern;

die bAV wird zum Instrument, die Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden.

Arbeitgeber sollten sich auf jeden Fall schon heute darauf einstellen, dass ihre Mitarbeiter ab dem Jahreswechsel verstärkt eine bAV-Lösung einfordern.

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