Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

Computerkosten breiter absetzbar

Computerkosten breiter absetzbar

Unternehmer können das Finanzamt anteilig an den Aufwändungen für ihren PC beteiligen. Auch wenn sie ihn überwiegend privat nutzen.

Erfreuliche Nachrichten gibt es aus dem Gerichtssaal des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz. Bisher war es schier unmöglich, die Kosten für seinen Computer steuerlich geltend zu machen, wenn man diesen zu mehr als 10 Prozent privat nutzte. Nun ist eine Trendwende in Sicht. Die Richter bestätigten nämlich einen Kläger, der wenigstens die Kosten für die berufliche Nutzung steuerlich berücksichtigt wissen wollte. Künftig gilt also: Selbst wenn der Computer zu 80 Prozent privaten und nur zu 20 Prozent geschäftlichen Zwecken dient, kann ein Unternehmer das Finanzamt anteilig an seinen Kosten beteiligen (FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 8.5.2001; Az.: 15 K 7678/98 E).

Tipp: Führen Sie eine Art Tagebuch und notieren Sie, wann Sie den PC wofür verwendet haben. Im Zweifel retten Ihnen diese Aufzeichnungen einen Werbungskostenabzug.

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Künftig können Montage und Wartung von PV-Anlagen als Handwerkerleistung gelten.

Handwerkerleistungen

Installation von Photovoltaikanlagen steuerlich absetzbar

Montieren Handwerker Photovoltaikanlagen, können Kunden die Leistung jetzt von der Steuer absetzen. Aber nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

    • Steuern
Schlagkräftiges Argument für eine Schätzung: Die Geldverkehrsrechnung ist aussagekräftiger als fehlende Rechnungsnummern.

Steuern

Rechnungslücken allein reichen nicht für Gewinnschätzung

Lücken in den Rechnungsnummern können zu Steuernachzahlungen führen – aber nur dann, wenn das Finanzamt weitere Indizien für Steuerhinterziehung findet.

    • Steuern, Betriebsprüfung
Gemeindemitarbeiter bei der Betriebsprüfung? Ist der geprüfte Betrieb Auftragnehmer der Kommune, gelten für die Prüfung besondere Regeln.

Steuern

Wenn der Auftraggeber an der Betriebsprüfung teilnimmt

Heikle Doppelrolle: Gemeinden vergeben Aufträge – und können Auftragnehmer zusammen mit dem Finanzamt prüfen. Wie sicher sind Betriebs- und Steuergeheimnisse?

    • Steuern
Trunkenheit am Steuer kann Ursache für einen Unfall sein. 

Urteil

Unfallursache Alkohol? Da reicht der Anscheinsbeweis

Wer angetrunken Auto fährt, kann beim Unfall haftbar gemacht werden – selbst dann, wenn sich die anderen Beteiligten verkehrswidrig verhalten haben.

    • Panorama, Recht