Auf einen Blick:
- Der Corona-Soforthilfe soll ab Juli die „Überbrückungshilfe“ folgen – Zuschüsse für Betriebe zu ihren Fixkosten und Umsatzeinbußen.
- Die Beantragung soll im Juli starten. Wo genau die Anträge hingehen sollen, ist noch unklar.
- Neu ist, dass bei der Antragstellung Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer hinzugezogen werden müssen.
Das Anfang Juni von der Bundesregierung beschlossene Konjunkturprogramm beinhaltet Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen. Das Programm läuft von Juni bis August 2020.
Die maximale Förderhöhe beträgt gemäß den Eckpunkten der Bundesregierung 150.000 Euro für drei Monate. Für Betriebe mit bis zu fünf Mitarbeitern sind es maximal 9.000 Euro, für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten bis zu 15.000 Euro. Erstattet werden anteilig betriebliche „Fixkosten“, abhängig vom erwarteten Umsatzeinbruch. Förderfähig sind zum Beispiel Mieten, Kreditzinsen, Wartungskosten, Versicherungen und Kosten für Azubis.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen wie auch Soloselbstständige, die den Betrieb ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten. Betriebe, die bereits Soforthilfe erhalten haben und weiter betroffen sind, sind erneut antragsberechtigt. Ausgenommen sind Fixkosten, sie werden - auch bei Überschneidungen des Förderzeitraums – nur einmal gezahlt.
Zweistufiges Verfahren erfordert Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer
Neu ist ein zweistufiges Verfahren zum Nachweis, dass Unternehmen Fördergelder benötigen. Betriebe müssen für die Antragstellung den Umsatz von April und Mai 2020 schätzen und zudem Umsatz und Fixkosten für den beantragten Förderzeitraum prognostizieren. Die Antragsverfahren sollen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer durchführen, welche die Daten digital an die Bewilligungsstellen der Länder übermitteln.
Kontrolle: Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer sollen später auch die tatsächlichen Umsatzzahlen und Fixkostenabrechnungen an die Bewilligungsstellen schicken. Je nachdem, wie das Ergebnis von den Prognosen abweicht, müssen Betriebe zu viel gezahlte Zuschüsse zurückzahlen oder können den Zuschuss aufstocken.
Start: Die Förderung soll ab 1. Juli beantragt werden können. Laut Bundeswirtschaftsministerium entscheiden die Länder, welche Banken zuständig sind. Ob es die gleichen sein werden wie bei der Soforthilfe, steht bisher noch nicht fest.
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