Über den 30. September 2021 hinaus bis Jahresende können Betriebe die Überbrückungshilfe III Plus beantragen. Das teilen das Bundeswirtschafts- und das Bundesfinanzministerium mit. Es bleibe dabei, dass die Antragstellung durch einen prüfenden Dritten vorgenommen werden muss. Die Restart-Prämie innerhalb der Überbrückungshilfe III Plus, die zur Erleichterung des Übergangs vom Lockdown zur Wiedereröffnung beitragen sollte, wurde nicht verlängert. Aber der Eigenkapitalzuschuss werde bis Dezember 2021 weiterhin zur Verfügung stehen.
Ebenfalls bis Jahresende verlängert wurde die Neustarthilfe Plus für Solo-Selbstständige. Betroffene Unternehmer, deren Umsatz durch Corona weiter eingeschränkt ist, können von Oktober bis Ende Dezember dieses Jahres zusätzlich bis zu 4.500 Euro Unterstützung erhalten.
Sobald die Ministerien die entsprechenden Seiten aktualisiert haben, können Anträge – wie bisher - über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de eingereicht werden. Auf der Plattform werde zeitnah über den Start der verlängerten Antragstellung informiert.
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