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Inhaltsverzeichnis

Corona-Ticker aktuell: KW 17

Konjunkturindikator: Geschäftsklimaindex ifo stürzt auf Allzeit-Tief

Geschäftsklimaindex auf Allzeit-Tief +++ Neue Liquiditätshilfe erstattet auch für 2019 gezahlte Beiträge +++ Dritte ZDH-Betriebsbefragung ist online +++ die wichtigsten Infos zur Corona-Krise.

+++ Aktuelle Corona-Nachrichten der Kalenderwoche 18 (27. April bis 1. Mai) lesen Sie hier. +++

Konjunkturindikator: Geschäftsklimaindex ifo stürzt auf Allzeit-Tief

24. April 2020: Das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e.V. (ifo Institut) spricht von einer katastrophalen Stimmung unter den deutschen Unternehmen: Im April stürzte der ifo Geschäftsklimaindex auf 74,3 Punkte. Dies sei der niedrigste jemals gemessene Wert. Einen stärkeren Rückgang habe es noch nicht gegeben. Die schlechten Aussichten ziehen sich durch alle untersuchten Sektoren: Bauhauptgewerbe, Verarbeitenden Gewerbe, Dienstleistungssektor und Handel.

  • Im Bauhauptgewerbe ist das Stimmungstief noch am wenigsten stark ausgeprägt. Zwar seien die Indikatoren der aktuellen Lage und der Erwartungen noch nie so stark gesunken, gleichzeitig seien die befragten Baufirmen jedoch mehrheitlich noch mit ihrer aktuellen Lage zufrieden.
  • Im Verarbeitenden Gewerbe sei der Geschäftsklimaindex auf den niedrigsten Wert seit März 2009 gefallen. Zudem seien die Erwartungen von massivem Pessimismus geprägt.
  • Auch im Dienstleistungssektor sei der Index auf einen Tiefstwert gefallen. Nie hätten die Dienstleister ihre Lage so schlecht beurteilt. Beispielloser Pessimismus präge auch ihre Erwartungen.
  • Im Handel habe sich der Sturzflug des Geschäftsklimaindikators fortgesetzt. Nie zuvor hätten sich die Urteile zur aktuellen Geschäftslage so schnell verschlechtert.

Bereits im März verzeichnete das ifo Institut einen Einbruch des Geschäftsklimaindex auf 85,9 Punkte. Vor den Auswirkungen der Corona-Pandemie lag er im Februar bei 96,0 Punkten. (deg)

Vorgezogene Verlustverrechnung: „Wirksamer Schritt zur Liquiditätssicherung“

23. April 2020: Kleine Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise in diesem Jahr mit einem Verlust rechnen, erhalten eine weitere Liquiditätshilfe: Ab sofort können sie neben den bereits für 2020 geleisteten Vorauszahlungen eine Erstattung von für 2019 gezahlte Beträge bei ihrem zuständigen Finanzamt beantragen. Das teilt das Bundesfinanzministerium mit.

Betroffene Steuerpflichtige können demnach die nachträgliche Herabsetzung der Vorauszahlungen zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer für 2019 auf der Grundlage eines pauschal ermittelten Verlustrücktrags beantragen. Als betroffen gilt, bei wem die Vorauszahlungen für 2020 bereits auf null Euro herabgesetzt wurden.

Der pauschal ermittelte Verlustrücktrag aus 2020 liegt bei 15 Prozent der maßgeblichen Einkünfte, die der Festsetzung der Vorauszahlungen für 2019 zugrunde gelegt wurden. Höchstgrenze: eine Million Euro, bei Verheirateten max. zwei Millionen Euro. Auf dieser Grundlage werden die Vorauszahlungen für 2019 neu berechnet. Eine Überzahlung wird erstattet.

Weitere Informationen und eine Beispielrechnung finden Sie unter auf der Seite des Bundesfinanzministeriums hier.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerk (ZDH) begrüßte die Maßnahme als "wirksamen Schritt zur Liquiditätssicherung". „Es ist eine richtig gute Nachricht für zahlreiche Betriebe, dass sich Bund und Länder auf die Möglichkeit einer vorgezogenen Verlustverrechnung bereits im laufenden Jahr verständigt haben. Das verschafft vor allem den Betrieben einen finanziellen Puffer, denen krisenbedingt die Mittel ausgehen, weil ihnen die Einnahmen unverschuldet massiv wegbrechen und laufende Kosten weiter zu tragen sind“, kommentierte ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke.

"Allerdings ist die zwischen den Koalitionären vereinbarte Begrenzung der Anwendung auf kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) nicht sachgerecht", kritisierte Schwannecke. Denn auch größere Unternehmen plagten derzeit massive Liquiditätssorgen. „Eine Ausdehnung auf alle Unternehmen wäre notwendig“, sagte der ZDH-Generalsekretär. (deg)

Jetzt teilnehmen: ZDH startet dritte Betriebsbefragung

22. April 2020: Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat heute die dritte Befragungswelle der ZDH-Betriebsbefragung zu den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie gestartet. Handwerksbetriebe können unter zdh-umfragen.de/corona-3 noch bis zum 24. April teilnehmen. Der ZDH führt die Online-Umfrage gemeinsam mit vielen Handwerkskammern und Fachverbänden des Handwerks durch, um ein aktuelles Bild von der Betroffenheit der Betriebe zu erhalten. Die Umfrageergebnisse werden wie schon zuletzt zeitnah ausgewertet und veröffentlicht.

An der zweiten Umfrage Anfang April hatten 2.750 Betriebe teilgenommen. Viele Betriebe berichteten darin etwa von steigendem Umsatzdruck. Mehr über die Ergebnisse der zweiten Befragungswelle lesen Sie hier. (deg)

hörWERK-Spezial zur Corona-Krise Teil 2: Weitere Möglichkeiten zur Krisenbewältigung!

22. April 2020: In einer zweiten Sonderausgabe des Podcasts hörWERK zur Corona-Krise informieren wir über weitere Möglichkeiten zur Krisenbewältigung im Handwerk.

Zudem geht es darum, was die ersten Lockerungen für das Handwerk bedeuten. Wie können zum Beispiel die Vorgaben zum Schutz vor Corona in die betrieblichen Arbeitsabläufe integriert werden? Hier geht es zum hörWERK-Spezial. (jw)

Sachsen und Thüringen zahlen finanzielle Hilfen für Azubis

22. April 2020: Von der Corona-Krise betroffene Ausbildungsbetriebe in Sachsen und Thüringen können zusätzliche finanzielle Hilfen für die Azubis beantragen.

Sachsen unterstützt von der Corona-Krise betroffene Ausbildungsbetriebe mit einem Zuschuss zur Ausbildungsvergütung. Das berichtet mdr.de. Die Landesregierung habe am Dienstag eine entsprechende Förderrichtlinie beschlossen. Der Zuschuss hänge vom individuellen Ausbildungsentgelt ab und solle für sechs Wochen gewährt werden, um die Zeit bis zur Gewährung des Kurzarbeitergelds zu überbrücken. Die Hilfe beantragen könnten Betriebe mit bis zu 250 Mitarbeitern, für die Kurzarbeit bewilligt worden ist. Förderanträge können Handwerksbetriebe laut MDR ab dem 27. April bei ihrer Handwerkskammer einreichen. Die Kammer bestätige das Ausbildungsverhältnis und leite die Anträge an die zuständige Landesdirektion in Sachsen weiter.

Zuvor hatte schon Thüringen laut ntv.de einen solchen Ausbildungszuschuss für beschlossen. (jw)

Neues Gesetzespaket geplant: Verbesserungen für Privatversicherte

21. April 2020: Die Bundesregierung plant im Zuge der Corona-Pandemie ein zweites Gesetzespaket, das unter anderem Verbesserungen für Privatversicherte vorsieht. Das meldet etwa Der Stern unter Berufung auf die Nachrichtenagentur AFP. Privatversicherten, die wegen Zahlungsschwierigkeiten in den günstigeren Basistarif ihrer Versicherung wechseln mussten, solle demnach die Rückkehr in den ursprünglichen Tarif erleichtert werden, sobald sich ihre wirtschaftliche Lage verbessert hat. Eine neuerliche Gesundheitsprüfung soll dazu nicht erforderlich sein. Die Maßnahme solle verhindern, dass Selbstständige aufgrund zeitweiser Hilfsbedürftigkeit dauerhaft in den Basistarif ihrer Krankenkasse mit weniger Leistungen wechseln müssen. Laut Stern soll der Gesetzesentwurf Mitte nächster Woche im Bundeskabinett beschlossen werden. In Kraft treten soll das Gesetz demnach Mitte Juni. (deg)

KfW-Befragung: 80 Prozent wollen staatliche Hilfen nutzen

21. April 2020: Die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben viele Selbstständige in eine existenzbedrohende Lage gebracht. Das hat KfW Research in einer Blitzbefragung mit der zur KfW gehörenden Gründerplattform ermittelt, an der 429 Selbstständige teilnahmen. Demnach verzeichnen durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie 90 Prozent der Selbstständigen Umsatzrückgänge. Bei mehr als der Hälfte seien über 75 Prozent der Umsätze weggebrochen, ein Drittel habe gar keine Einnahmen mehr.

60 Prozent der befragten Selbstständigen habe normalerweise monatliche Einnahmen von bis zu 5000 Euro, der Rest liegt oberhalb dieser Grenze. Ein Drittel der befragten Selbstständigen gab an, mit eigenen Mitteln einen Monat durchhalten und zahlungsfähig bleiben zu können, ein weiteres Fünftel könne rund zwei Monate überbrücken. Nur etwa jeder Dritte könne länger als 3 Monate mit eigenen Mitteln zahlungsfähig bleiben.

Staatliche Hilfen entschärfen die Situation etwas: 82 Prozent der Selbstständigen könnten laut KfW Research ihre Zahlungsfähigkeit mindestens verdoppeln, wenn sie staatliche Hilfsangebote nutzen würden. Knapp 80 Prozent der Befragten gaben an, staatliche Hilfen nutzen zu wollen.

Die Befragung zeige auch, dass in der Corona-Krise Unternehmergeist gefragt sei. Demnach würde über die Hälfte der Selbstständigen ihr Geschäftsmodell mindestens vorübergehend an die neue Situation anpassen. Jeder Fünfte plane sogar sein Geschäftsmodell dauerhaft anzupassen. (deg)

Unerwartete Verlängerung einer Corona-Ausnahme: AU-Schein per Telefon

20. April - UPDATE: Eigentlich hatte die Sonderregelung, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen per Telefon ermöglicht, zum 19. April auslaufen sollen. Doch nun werde die Ausnahmeregelung mit „hoher Wahrscheinlichkeit“ bis zum 4. Mai verlängert, zitiert Spiegel Online den Vorsitzenden des Gemeinsamen Bundesausschusses im Gesundheitswesen, Josef Hecken. Laut Bericht wird ein Beschluss im Laufe des Tage erwartet. Ärzte sollen in der Zwischenzeit weiterhin Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen aufgrund telefonischer Beurteilung ausstellen dürfen, hieß es.

Ursprünglich hatte der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen am 17.04. beschlossen, die Sonderregelung nicht zu verlängern. Bei vielen Ärzten stieß die Entscheidung laut diversen Medienberichten auf Kritik. Die Kassenärztlichen Bundesvereinigung kritisierte: „Der abrupte Stopp ist für Praxisteams und Patienten höchst problematisch.“

Die zeitlich befristete Ausnahmeregelung zur telefonischen Feststellung von Arbeitsunfähigkeit war am 20.03.2020 im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie beschlossen worden. Sie ermöglichte es Ärzten nach telefonischer Beurteilung ihrer Patienten, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen aufgrund von Erkrankungen der oberen Atemwege für einen Zeitraum von bis zu 14 Kalendertagen auszustellen. Künftig könnte der AU-Schein nach telefonischer Anamnese auf die Dauer von einer Woche begrenzt werden, berichtet Spiegel Online. (deg)

Corona-Betrug: Sachsen stoppt Zahlungen – NRW und Hamburg zahlen wieder

20. April 2020: Während Hamburg und Nordrhein-Westfalen nach Betrugsversuchen wieder Corona-Hilfen an Solo-Selbstständige und kleine Betriebe auszahlen, hat nun Sachsen die Auszahlung wegen Betrugsversuchen vorrübergehend gestoppt. Auch in Berlin wird ermittelt.

Wie tag24.de berichtet, ermittelt in Sachsen das Landeskriminalamt (LKA) gegen Unbekannte. Die Betrüger hätten die Website der für die Zuschüsse zuständigen Sächsischen Aufbaubank (SAB) nachgebaut, um damit Daten von Unternehmen einzusammeln und dann mit geänderten Kontodaten selbst Anträge zu stellen. Betroffenen Unternehmen empfiehlt das LKA, Anzeige zu erstatten, falls sie auf einer betrügerischen Website Daten eingetragen haben. Ob bereits Auszahlungen von Fördergeldern an Betrüger vorgenommen wurden, könne das LKA noch nicht sagen. Ein größerer Schaden werde jedoch nicht erwartet.

So ist die Lage anderen Bundesländern:

  • Nordrhein-Westfalen nimmt die Auszahlung der Soforthilfe nach Angaben der Landesregierung ab heute wieder auf. Auch Anträge können seit dem 17. April wieder gestellt werden. Das Land hatte zeitweilig auch die Antragstellung eingestellt.
  • Hamburg zahlt nach eigenen Angaben seit Donnerstag die Corona-Soforthilfe wieder aus. Dort war die Auszahlung nur kurzfristig wegen Betrugsversuchen gestoppt worden.
  • In Berlin ermittelt inzwischen das dortige LKA gegen 41 Betrüger. Die Betrugsfälle habe das LKA aus der dortigen „Flut von Anträgen und Auszahlzungen gefischt.“ Demnach hätten die Betrüger Zuschüsse „für nicht existierende oder nicht mehr aktive Unternehmen beantragt“ oder „wahrheitswidrig pandemiebedingte Liquiditätsengpässe vorgetäuscht“. In diesen Fällen wurden nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Berlin „Ermittlungsverfahren eingeleitet und – soweit Gelder noch vorhanden waren – vermögenssichernde Maßnahmen ergriffen“. Eingestellt hatte die Investitionsbank die Antragstellung zwischenzeitlich jedoch aus anderen Gründen: wegen Datenschutzproblemen. Seit heute sei die Antragstellung jedoch wieder möglich, teilt die Investitionsbank mit. (jw)

Digitalbonus Niedersachsen für Corona-Krise angepasst

20. April 2020: Das Förderprogramm Digitalbonus Niedersachsen wurde an den speziellen Bedarf in der Corona-Krise angepasst und aufgestockt. Ab sofort können Handwerksbetriebe einen Zuschuss von bis zu 10.000 Euro zum Beispiel für Videokonferenz-Technik beantragen. Das ist nach Aussage des Wirtschaftsministeriums auch zusätzlich für Betriebe möglich, die bereits einen Förderantrag zur Digitalisierung ihrer Prozesse gestellt haben oder stellen wollen. Die Investition müsse mindestens 5.000 Euro betragen und werde dann bis zur Hälfte bezuschusst. www.nbank.de (frö)

Corona-Ticker bisher

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