Seit dem 9. Juli 2020 gelten neue verbindliche Handlungsrichtlinien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge durch die Bundesverwaltung. Diese Änderung ist Teil des Konjunkturpakets, das die Bundesregierung zur Bewältigung der Corona-Krise Anfang Juni verabschiedet hat. Sie sollen bis 31.12.2021 gelten.
Einige Eckpunkte der Handlungsleitlinien zusammengefasst:
- Bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen können Vergabeverfahren bis zu einer Wertgrenze von 100.000 Euro ohne Umsatzsteuer abgewickelt werden. Das gilt insbesondere für Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb sowie für Verhandlungsvergaben mit oder ohne Teilnahmewettbewerb.
- Bei Bauaufträgen können die Vergabestellen des Bundes Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb bis zu einem Wert von 1 Million Euro ohne Umsatzsteuer durchführen.
- Direktaufträge von Waren und Dienstleistungen bis zu einem Auftragswert von 3.000 Euro dürfen ohne Umsatzsteuer vergeben werden.
- Bei Bauaufträgen ist die Vergabe von Direktaufträgen ohne Umsatzsteuer bis zu einem Wert von 5.000 Euro möglich.
- Um die Vergabe zu beschleunigen, kann die Vergabestelle bei der Berechnung von Teilnahme- und Angebotsfristen leichter Verkürzungen genehmigen.
Hier können Sie sich die gesamte Übersicht der Erleichterungen herunterladen.
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