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Personal

Corona: Mitarbeitern kündigen in der Krise?

Wenn die Geschäfte nicht wieder anspringen, scheinen Kündigungen unausweichlich. Ganz falsch, meint ein Unternehmensberater. Und was gilt rechtlich?

Auf einen Blick:

  • Wenn aus der Krise ein Dauerzustand wird, stehen auch die Personalkosten auf dem Prüfstand.
  • Unternehmensberater Hannes Friedl rät von Kündigungen ab. Der Fachkräftemangel werde wieder ein Thema sein.
  • Besser sei, zuvor alle anderen Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Krise zu überstehen: die Unternehmensstrategie neu ausrichten, alternative Geldquellen und neue Umsatzfelder erschließen.
  • Als allerletztes Mittel bleibt die Kündigung – wenn sich Mitarbeiter der Neuausrichtung verschließen.
  • Wichtig ist hier bei größeren Betrieben die saubere Begründung, vor allem, wenn der Mitarbeiter zuvor in Kurzarbeit war.

Der Lockdown ist vorbei, doch die Geschäfte laufen noch nicht wieder? Noch können Mitarbeiter angeschlagener Handwerkbetriebe in Kurzarbeit beschäftigt werden, doch eine Dauerlösung ist das nicht. Was also tun, wenn die Krise länger anhält? Mitarbeiter entlassen? Hannes Friedl, Inhaber der Unternehmensberatung Homini Creative Consulting, hält das für den strategisch schlechtesten Weg. Er hat andere Ideen – und die Mitarbeiter spielen dabei eine wichtige Rolle.

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Idee #1: Kosten sparen

Wer durch eine Krise kommen will, muss Kosten sparen. Auch wenn das Personal in einem Handwerksbetrieb der größte Faktor ist, warnt Friedl dringend davor, hier den Rotstift anzusetzen. „Ein Mitarbeiter, dem gekündigt wird, ist emotional enttäuscht und wird sicher nicht zurückkommen, wenn die Geschäfte wieder besser laufen“, sagt er. Der Fachkräftemangel werde mittelfristig im Handwerk wieder Thema sein, deshalb sei es grundfalsch, jetzt in der aktuellen Krise gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiter zu entlassen.

Also sollten andere Posten auf den Prüfstand: Lagerhaltung oder Fuhrpark. Können Abläufe optimiert werden? Sind Verhandlungen mit dem Vermieter möglich, um die Miete zu senken? „Auch die eigene Gewinnentnahme sollte man kritisch durchleuchten“, so Friedl. Spätestens wenn es um neue Geldgeber oder Bankgespräche geht, sei eine solche Bestandsaufnahme als Vorbereitung unausweichlich.

Idde #2: Unternehmensstrategie justieren

Wenn der Betrieb ins Schlingern gerät, ist eine neben der finanziellen auch eine strategische Bestandsaufnahme fällig, meint Friedl. Wie haben sich welche Geschäftsfelder in den vergangenen Jahren entwickelt? „Was vorher schon schlecht lief, wird sich nach der Krise nicht wiederbeleben“, ist der Unternehmensberater überzeugt. Also sei jetzt der Zeitpunkt gekommen, sich neu auszurichten und auf die Geschäftsfelder zu setzen, die vor der Krise stark waren.

Wichtig ist es an diesem Punkt, die Mitarbeiter mitzunehmen, sagt Friedl: „Ein offenes Gespräch, in dem der Chef die Krise und die Situation erläutert, erleichtert Veränderungen.“ Gerade in einer Krise steige der Wert des Arbeitsplatzes und die Bereitschaft des Teams, etwas für seinen Erhalt tun.

Friedl rät dazu, Ruhe zu bewahren: „Überstürzte Entscheidungen aufgrund eines Engpasses können dauerhaft negative Auswirkungen haben. Deshalb ist ein kühler Kopf gefragt.“ Jeder erfahrene Unternehmer habe bereits Krisen überwunden. „Warum nicht auch diese?“

Idee #4: Neue Geldgeber suchen

Um kurzfristig Liquidität zu sichern kann die Hausbank ein wertvoller Partner sein. Aber Unternehmensberater Friedl hat noch eine andere Idee, um neue Geldgeber zu finden. „Wenn der Betrieb als GmbH organisiert ist, kann es eine bessere Lösung sein, Anteile des Betriebes an stille Teilhaber zu veräußern.“ Vorher müsse der Wert des Betriebs geschätzt werden. „Wenn sich ergibt, dass der Betrieb eine Million Euro wert ist und ich eine Überbrückungslücke von 100.000 Euro habe, reicht es, wenn zehn bis 15 Prozent veräußere.“ Der Vorteil sei, dass die Partner langfristig mit im Boot seien und eine Zinszahlung als Gewinnbeteiligung vereinbart werden könne. Investoren könnten auch die eigenen Mitarbeiter sein, meint Friedl. „Warum nicht 20 Prozent des Betriebes an die Belegschaft verkaufen?“

In diesem Fall sollte der Unternehmer zu dieser Idee passen. „Er muss sein Geschäft als Geschäft für Investoren öffnen – das macht nicht jeder gern“, so Friedl.

Idee #4: Neue Umsatzfelder generieren

Wenn das Geld knapp wird, sind neue Verdienstmöglichkeiten gefragt. Welche Möglichkeiten gibt es, den Umsatz zu steigern?

„Auch hier kann es helfen, die Mitarbeiter mit ins Boot zu holen“, sagt Friedl. „Sie kennen oft Wünsche der Kunden gut oder wissen, was besonders gefragt ist.“ Verlängerte Öffnungszeiten oder Handwerker, die auch am späten Nachmittag kommen, können für berufstätige Kunden attraktiv sein. Was läuft besonders gut? Dann bewerben Sie dieses Angebot.

Kündigung: die letzte Möglichkeit

Nach der Krise wird Ihr Betrieb anders aussehen als vorher. Für Ihre Mitarbeiter bedeutet das, dass sie sich ebenfalls umstellen müssen – durch Weiterbildungen, um in neuen Geschäftsfeldern zu arbeiten oder Digitalisierung zu bewältigen. Vielleicht verändern sich auch Arbeitszeiten, weil Sie ihre Geschäftszeiten verändert haben.

„Es kann Mitarbeiter geben, die hier nicht mitziehen. Das ist dann Moment, sich von ihnen zu trennen“, sagt Friedl. Der Grund sei dann allerdings nicht die Corona-Krise, sondern dass der Mitarbeiter nicht mehr in die strategische Ausrichtung des Betriebes passt.

Das sollten Sie dann auch kommunizieren – dem Mitarbeiter in einem vertraulichen Kündigungsgespräch und dem Team, damit keine Gerüchte aufkommen und die Motivation sinkt. „Als Chef sollte man klarstellen, dass die Entscheidung gegen den Kollegen auch zum Wohl der anderen Mitarbeiter gefallen ist“, sagt der Unternehmensberater.

Betriebsbedingte Kündigung – das gilt rechtlich

Der strategische Umbau eines Betriebes kann Kündigungen notwendig machen. Doch ist die Corona-Krise eine tragfähige Begründung? In Betrieben, die nicht mehr als zehn festangestellte Mitarbeiter haben, kann ohne Angaben von Gründen gekündigt werden. In größeren gilt: „Die Begründung für eine betriebsbedingte Kündigung ist, dass der Beschäftigungsbedarf dauerhaft wegfällt“, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln und Vorsitzende des Arbeitsrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins. Das müsse allerdings nicht im Kündigungsschreiben erläutert werden. „Sollte allerdings der Arbeitnehmer vor Gericht gehen, muss der Arbeitgeber diese unternehmerische Entscheidung begründen können.“

Sonderfall Kurzarbeit: Sind die Mitarbeiter in Kurzarbeit, wird eine saubere Begründung der betriebsbedingten Kündigung besonders wichtig. „Die Kurzarbeit wird ja für eine vorübergehende Situation angemeldet“, erklärt Oberthür. Der Arbeitgeber muss also erläutern können, warum aus dem vorübergehenden Problem ein dauerhafter Wegfall des Beschäftigungsbedarfs geworden ist – etwa durch Umstrukturierung oder Wegfall eines Geschäftsfeldes. Unsichere Geschäftsaussichten reichen nicht. Zudem rät Oberthür dringend, vorab zu prüfen, ob Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen einer Kündigung während der Kurzarbeit entgegenstehen.

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