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Die Corona-News im April 2021 kompakt für das Handwerk zusammengefasst.

Inhaltsverzeichnis

Corona kompakt: April 2021

Zwei Corona-Tests pro Woche sind jetzt Pflicht für Arbeitgeber!

Testpflicht ausgeweitet ++ Rückzahlung der Soforthilfen läuft an ++ Kündigung wegen Corona-Quarantäne ist unzulässig ++ Die wichtigsten Infos zur Corona-Krise für das Handwerk.

Dieser Artikel wird laufend aktualisiert

Zwei Tests pro Woche sind jetzt Pflicht

27. April 2021: Das Bundesarbeitsministerium hat die Testpflicht für Unternehmen ausgeweitet: Ab sofort sind Arbeitgeber durch die ergänzte SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung verpflichtet, in ihren Betrieben allen Mitarbeitern, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, mindestens 2 Mal pro Woche Selbst- oder Schnelltests anzubieten. Die Ergänzung der Verordnung ist nun veröffentlicht und gilt damit verpflichtend zunächst bis zum 30. Juni 2021.

Für Arbeitnehmer ist die Teilnahme an den Tests weiter freiwillig. (jw)

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Corona-Hilfen: Kleinbetriebe zahlen eine Milliarde Euro zurück!

27. April 2021: Soloselbstständige und Kleinbetriebe sollen nun zu viel gewährte Corona-Soforthilfen an die zuständigen Stellen der Bundesländer zurückzahlen. Das berichtet die Welt.

Bundesweit seien bereits mehr als eine Milliarde Soforthilfen zurückgeflossen. Von den ersten Soforthilfen im Frühjahr hätten Solo-Selbstständige und Kleinunternehmer fast jeden zehnten Förder-Euro zurückgezahlt.

Betroffene aus Berlin berichteten laut Welt von einer E-Mail der Investitionsbank Berlin (IBB), in der sie zur Zurückzahlung zu viel gezahlter Soforthilfen aufgefordert werden. Wer den Bedarf zu hoch eingeschätzt und ein besseres Betriebsergebnis erzielt habe als erwartet, müsse die Hilfen erstatten. Druck mache die IBB auch und warne: Soforthilfen müssten in der Steuererklärung 2020 gegenüber dem Finanzamt angegeben werden – und von dort seien automatische Mitteilungen an die IBB möglich. (jw)

Kündigung wegen Corona-Quarantäne ist unzulässig

26. April 2021: Weil ein Dachdecker vom Gesundheitsamt in Corona-Quarantäne geschickt wurde, entließ ihn sein Chef. Das Arbeitsgericht Köln hat die Kündigung für unwirksam erklärt.

Der Handwerker musste als Kontaktperson eines an Covid-19 Erkrankten in Quarantäne. Der Arbeitgeber vermutete jedoch, sein Mitarbeiter wolle sich nur vor der Arbeit drücken. Daher verlangte der Chef von seinem Mitarbeiter eine schriftliche Bestätigung des Gesundheitsamtes. Weil diese Bestätigung nach mehreren Tagen noch nicht vorlag, kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis.

In der folgenden Kündigungsschutzklage entschied das Gericht zugunsten des Mitarbeiters. Da es sich bei dem Arbeitgeber um einen Kleinbetrieb handelt, gelte das Kündigungsschutzgesetz in diesem Fall zwar nicht. Daher müsse er vor Gericht keinen Kündigungsgrund darlegen. Nach Auffassung der Richter ist die Kündigung jedoch sitten- und treuwidrig: Der Arbeitnehmer habe sich lediglich an die behördliche Quarantäneanordnung gehalten. Erschwerend habe der Chef von seinem Mitarbeiter verlangt, entgegen der Quarantäneanweisung im Betrieb zu erscheinen. (Urteil vom 15. April 2021, Az. 8 Ca 7334/20 – das Urteil ist noch nicht rechtskräftig). (jw)

ZDH zum neuen Infektionsschutzgesetz: zu unpräzise und interpretationsanfällig

23. April 2021: Bundestag und Bundesrat haben mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes die sogenannte Bundesnotbremse beschlossen. Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), kritisiert, dass einzig der Blick auf die Inzidenzzahlen das Infektionsgeschehen vor Ort nicht beschreiben kann. Die damit verbundenen Maßnahmen seien problematisch, da sie die Grundrechte der Menschen massiv einschränken. Die Regelungen der Bundesnotbremse seien nicht ausreichend präzise und interpretationsanfällig. Die Handwerksbetriebe bräuchten Klarheit und Planungssicherheit, betont Wollseifer. „Trotz dieser für die betroffenen oft unklaren Vorgaben drohen ihnen bei Nichteinhaltung der Regeln erhebliche Bußgelder oder Strafen.“

Kritik äußerte Wollseifer auch an der geplanten Ausweitung der Testangebotspflicht: Eine Verordnung zur Novellierung des Infektionsschutzgesetzes sieht vor, dass Betriebe ihren Mitarbeitern künftig zweimal pro Woche einen Corona-Test zur Verfügung stellen müssen. Das sei „eine ungerechtfertigte Misstrauenserklärung“ und „verkennt völlig den großen Einsatz unserer Betriebe bei der Pandemieeindämmung“.

Von kommenden Bundesverordnungen erhoffe sich der ZDH Folgendes:

  • Die Ausnahme von Schließungsvorgaben für Friseur- und Fußpflegesalons müsse auch für Kosmetiksalons gelten.
  • Großflächigen Autohäusern sollte endlich eine Öffnung gestattet werden.
  • Geöffnet bleiben müssten Ladenlokale von Betrieben, die ihre Leistungen nur mit geöffneten Ladenlokalen erbringen können, wie Raumausstatter oder Elektrohandwerker.
  • Bislang gültige Regelungen – wie beispielsweise die Öffnung kleiner Ladengeschäfte mit Thekenverkauf in den Lebensmittelhandwerken - müssten bestehen bleiben.

(ja)

ZDH-Umfrage: Zwei Drittel der Betriebe bieten Corona-Tests an

22. April 2021: Vor Einführung der Angebotspflicht hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) rund 3.000 Handwerksbetriebe zum Corona-Testgeschehen befragt. Einige Ergebnisse im Überblick:

  • Testangebot: 63 Prozent der Befragten machen ihren Mitarbeitern demnach freiwillig ein Testangebot an, 37 Prozent machen derzeit noch kein Testangebot.
  • Test-Wahl: 81 Prozent der Betriebe, die Tests anbieten, nutzen Selbsttests, die die Beschäftigten in Eigenregie machen. Schnelltests durch geschultes Personal nutzen 16 Prozent der Befragten und 33 Prozent ermöglichen den Mitarbeitern den Besuch von Testzentren während der Arbeitszeit.
  • Beteiligung an Tests: In den Betrieben, die aktuell Tests anbieten, nehmen 66 Prozent der Mitarbeiter die Tests wahr.
  • Gründe für Zurückhaltung bei Testangeboten: 43 Prozent der Betriebe, die keine Tests anbieten, geben als Begründung die hohen Kosten für die Testbeschaffung an. Rechtliche Unsicherheiten bei der Dokumentation der Testergebnisse geben 39 Prozent an. Fehlendes geschultes zur Durchführung der Tests geben 35 Prozent als Grund an. 25 Prozent der Befragten fehlen Informationen zur Handhabung von Corona-Tests. Und Probleme bei der Testbeschaffung sind für 16 Prozent Grund für die Zurückhaltung.  

Um Hindernisse zu beseitigen, fordert der ZDH die Politik auf, die Aufklärungsarbeit rund um die Corona-Tests zu intensivieren. Die kurzfristige und kostengünstige Verfügbarkeit von Corona-Selbsttests sei eine Voraussetzung dafür, dass die Betriebe ihrer Testangebotspflicht nachkommen können. (ja)

Stundung der Sozialversicherungsbeiträge bis Ende April 2021 möglich

22. April 2021: Laut GKV-Spitzenverband soll es für Betriebe, die von den Schließungen aufgrund der Corona-Verordnungen betroffen sind, auch für den April 2021 möglich sein, die Sozialversicherungsbeiträge zu stunden. Die Beiträge für die Monate Januar bis April 2021 könnten auf Antrag der vom Shutdown betroffenen Arbeitgeber längstens bis zum Fälligkeitstag für die Beiträge des Monats Mai 2021 gestundet werden. Der Verband geht davon aus, dass die angekündigten Wirtschaftshilfen – wie die Überbrückungshilfe III - für die Monate Januar bis April 2021 den betroffenen Unternehmen bis Ende Mai 2021 vollständig zugeflossen sind. (ja)

Test-Angebot für Arbeitgeber ab sofort Pflicht

21. April 2021: Ab sofort müssen Arbeitgeber ihren Angestellten mindestens einmal pro Woche einen Corona-Test anbieten. Das sieht die neue Arbeitsschutzverordnung vor, die die Bundesregierung vergangene Woche beschlossen hat. Besonders gefährdete Mitarbeiter – in Berufen mit viel Kundenkontakt oder körpernahen Dienstleistungen - sollen zwei Tests pro Woche angeboten bekommen. Die Angebotspflicht entfällt, wenn Teams ausschließlich im Homeoffice arbeiten. Arbeitnehmer entscheiden selbst, ob sie das Angebot annehmen. Sie sind dazu nicht verpflichtet.

Welche Tests angeboten werden – Schnell- oder Selbsttests – können Unternehmen selbst entscheiden. Sie tragen die Kosten dafür. Die Angebotspflicht für Corona-Tests soll zunächst bis Ende Juni 2021 gelten.  In Planung ist laut Bundesarbeitsministerium jedoch schon eine weitere Änderung der Verordnung. Sie sieht generell vor, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten zwei Tests pro Woche anbieten müssen. (ja)

Creditreform-Umfrage: Schlechtere finanzielle Lage der Betriebe durch Corona

20. April 2021: Die Auftragslage und die Umsätze in kleinen und mittelständischen Unternehmen haben sich aufgrund der Corona-Krise verschlechtert. Das ergibt die Frühjahrsumfrage der Creditreform Wirtschaftsforschung unter 1.300 Unternehmen aller Branchen. Der Geschäftsklimaindex fiel mit 1,8 Punkten (Vorjahr 7,7) auf den niedrigsten Wert seit 2009. Zum Vergleich: 2019 lag der Index noch bei 22,2 Punkten.

Immerhin rechnen 30 Prozent der Befragten mit steigenden Auftragseingängen im Jahresverlauf. Vergangenes Jahr lag der Wert bei knapp 27 Prozent. Rückgänge bei den Aufträgen erwarten laut Creditreform 16 Prozent der Unternehmen. Mit einem Umsatzplus rechnen im kommenden halben Jahr 32 Prozent der Befragten (Vorjahr 30 Prozent) und sinkende Umsätze erwarten 18 Prozent.

Weiteres Ergebnis der Befragung: Nur noch 32 Prozent der mittelständischen Betriebe verfügen über eine Eigenkapitalquote von mehr als 30 Prozent. Das sind 2 Prozentpunkte weniger als noch 2020. Der Anteil an kapitalschwachen Unternehmen stieg von 27 Prozent in 2020 auf 31 Prozent in 2021. Der mühsame Eigenkapitalaufbau der vergangenen Jahre im Mittelstand sei durch die Corona-Krise zum Teil wieder zunichtegemacht worden, heißt es von Seiten der Creditreform. (ja)

Corona-Tests durch Arbeitgeber: Tipps von der BG-Bau

16. April 2021: Wie lassen sich Corona-Tests im Betrieb umsetzen? Diese Fragen stellen sich derzeit viele Unternehmer. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) hat auf einer Themenseite viele Infos zusammengetragen. Dort finden Handwerker zum Beispiel:

  • ein FAQ, in dem häufige Fragen beantwortet werden,
  •  Informationen zum Ablauf von betrieblichen Schnelltests,
  • eine Übersicht über die gängigsten Testmethoden,
  • Videos zum Thema „Schnelltest“ und „Selbsttest“ und
  • Tipps, wann der Einsatz von Schnelltests besonders sinnvoll ist.

(aml)

Wegen Corona: 2020 auch im Handwerk weniger neue Ausbildungsverträge

15. April 2021: 2020 ist die Zahl der neuen Ausbildungsverträge laut Statistischem Bundesamt um 9,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr gesunken. Insgesamt haben demnach rund 465.000 Personen einen Vertrag für eine duale Berufsausbildung abgeschlossen.

In diesem Ergebnis sieht das Statistische Bundesamt einen deutlichen Effekt der Corona-Krise auf den Ausbildungsmarkt. Zwar seien die Ausbildungszahlen seit Jahren tendenziell rückläufig, aber der aktuelle Einbruch sei in seiner Höhe bislang einzigartig.

Betroffen vom Rückgang sind alle Wirtschaftsbereiche außer die Landwirtschaft. Im Handwerk ging die Zahl der neu abgeschlossenen Verträge um 6,6 Prozent zurück. In Industrie und Handel betrug das Minus 11,9 Prozent.

Für Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), bestätigen die Zahlen, dass „Corona eine schwere Bürde für den Ausbildungsmarkt war und leider weiter ist.“ Er appellierte an die Berufsbildungsakteure, jetzt alles daran zu setzen, Jugendliche, die momentan vor der Berufswahl stehen, für eine Ausbildung zu gewinnen. „Azubis, die jetzt nicht ausgebildet werden, fehlen in der Zukunft als Fachkräfte“, so Wollseifer.

Weitere Infos zur Entwicklung bei den Ausbildungsverträgen unter www.destatis.de.

(aml)

Bundesarbeitsministerium: Verpflichtung zu Testangeboten kommt

13. April 2021: Laut Beschluss der Bundesregierung müssen Betriebe ihren Mitarbeitern künftig Corona-Tests anbieten. Dafür soll die SARS-CoV-2-Arbeitschutzverordnung verlängert und um eine entsprechende Verpflichtung ergänzt werden.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) sieht in der Verpflichtung zu Testangeboten ein falsches Signal. „Diese gesetzgeberisch unnötige Aktion ist der Versuch, die beim Staat liegende Verantwortung für die Pandemiebekämpfung auf die Wirtschaft zu verlagern“, kritisiert ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer. Handwerksbetriebe würden bereits freiwillig in großem Umfang testen. „Dort, wo es noch nicht der Fall ist, liegt das mehrheitlich daran, dass nicht ausreichend Test-Kits beschafft oder geliefert werden können“, sagt er.

Details zu den geplanten Änderungen an der Arbeitsschutzverordnung gab das Bundesarbeitsministerium (BMAS) bekannt. Demnach sollen Betriebe dazu verpflichtet werden, regelmäßige Selbst- und Schnelltests anzubieten – für alle Mitarbeiter, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten:

  • Einmal pro Woche soll es das Testangebot mindestens geben.
  • Für besonders gefährdete Mitarbeiter, die häufige Kundenkontakte haben oder körpernahe Dienstleistungen ausführen, soll es das Testangebot mindestens zweimal pro Woche geben. Gleiches gilt, wenn Beschäftigte vom Arbeitgeber in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind.
  • Die Kosten für die Tests sollen die Arbeitgeber tragen.

Inkrafttreten sollen die Neuerungen laut BMAS nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger voraussichtlich Mitte nächster Woche. Ob auch für die Mitarbeiter eine Testpflicht besteht und wer für die Beschaffung der Tests verantwortlich ist, geht aus der Pressemitteilung des Ministeriums nicht hervor.

Weitere Infos zum Beschluss unter www.bmas.de und www.zdh.de.

(aml)

Baugewerbe: Corona-bedingte Lieferschwierigkeiten

8. April 2020: Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) hat die Ergebnisse seiner Frühjahrsumfrage veröffentlicht: „Unsere Mitgliedsunternehmen melden eine solide Auftragslage. Ihre Geschäftserwartungen beurteilen sie hingegen deutlich verhaltener“, fasst Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa die Ergebnisse zusammen. Folge der globalen Corona-Pandemie seien Lieferschwierigkeiten bei verschiedenen Baumaterialien.

Laut ZDB haben annährend alle befragten Unternehmen in den letzten drei Monaten Preissteigerungen bei Baumaterial festgestellt. 75 Prozent sprächen von deutlichen Preissteigerungen und 22 Prozent von leichten. Für die kommenden Monate werde mit anhaltenden Preissteigerungen gerechnet.

Weitere Details zur Frühjahrsumfrage finden Sie unter www.zdb.de.

(aml)

Mehr zum Thema Lieferprobleme und Preiskalkulation lesen Sie hier:

Steigende Baustoffpreise: Kalkulation mit Tagespreisen

Steigende Baustoffpreise und höhere Nachfrage erfordern von vielen Betrieben eine andere Art der Preiskalkulation – notfalls auch mit Tagespreisen.
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Umfrage der Bundesregierung: Corona-Tests in der Wirtschaft

8. April 2020: Bundesarbeitsministerium (BMAS) und Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) haben 2.500 Beschäftigte und 1.000 Unternehmen zu Corona-Tests in der Wirtschaft befragen lassen. Ergebnis der Unternehmerbefragung: Aktuell bieten mehr als die Hälfte der Unternehmen Beschäftigten, die vor Ort arbeiten, mindestens einmal wöchentlich Tests an. Weitere Unternehmen planen bis etwa Mitte April ein solches Angebot. Somit hätten insgesamt 69 Prozent der Unternehmen jetzt oder in Kürze ein regelmäßiges Testangebot.

Die Befragung zeigt laut BMAS und BMWi auch, wo es Schwierigkeiten gibt. So gaben 43 Prozent an, dass sie wegen der Kosten noch nicht testen oder dass sie sich hier finanzielle Unterstützung wünschen. Ein Drittel der Unternehmen gab an, dass es Schwierigkeiten bei der Verfügbarkeit der Tests gebe.

Weitere Infos zur Umfrage der Bundesregierung unter www.bmwi.de.

(aml)

Überbrückungshilfe III: Zusätzlicher Eigenkapitalzuschuss möglich

1. April 2021: Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer und über eine sehr lange Zeit von Schließungen betroffen sind, erhalten laut Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) einen neuen zusätzlichen Eigenkapitalzuschuss. Anspruchsberechtigt seien Unternehmen mit einem Umsatzeinbruch

  •  von mindestens 50 Prozent und
  • in mindestens drei Monaten im Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021.

Der Eigenkapitalzuschuss soll laut BMWi der Substanzstärkung dienen und bis zu 40 Prozent der Summe betragen, die ein Unternehmen für die förderfähigen Fixkosten erstattet bekommt.

Wie das Ministerium weiter mitteilt, werden auch die Bedingungen der Überbrückungshilfe III nochmals verbessert. Zum Beispiel wird die Fixkostenerstattung für Unternehmen, die einen Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent erleiden, auf bis zu 100 Prozent erhöht. Außerdem bekommen Unternehmen und Solo-Selbstständige ein nachträgliches Wahlrecht zwischen Neustarthilfe und Überbrückungshilfe III – und zwar zum Zeitpunkt der Schlussabrechnung.

Weitere Infos finden Sie unter www.bmwi.de.

(aml)

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