AdobeStock_337368264-web.jpeg
Foto: adzicnatasa - stock.adobe.com
Die Corona-News im Mai 2021 kompakt für das Handwerk zusammengefasst.

Inhaltsverzeichnis

Corona kompakt: Mai 2021

Corona: Bundeswirtschaftsminister will staatliche Hilfen verlängern

Bundeswirtschaftsminister will Überbrückungshilfen länger zahlen ++ Studie zu bisherigen Pandemie-Schäden ++ Die wichtigsten Infos zur Corona-Krise für das Handwerk.

Dieser Artikel wird laufend aktualisiert.

Bundeswirtschaftsminister will Überbrückungshilfen länger zahlen

26.5.2021: Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier will staatliche Hilfen über den bislang geplanten 30. Juni hinausverlängern, das berichtet Zeit online unter Berufung auf den Polittalk der Bild Zeitung. Dort habe der CDU-Politiker den Unternehmen versprochen: "Ich sage Ihnen zu: Wir werden das so lange fortführen, wie es eine nennenswerte Zahl von Unternehmen gibt, die unter den Spätfolgen von Corona nach wie vor leiden."

In der Bundesregierung werde noch über das konkrete Datum der Verlängerung von Überbrückungshilfen diskutiert. Dem Medienbericht zufolge würde der Bundeswirtschaftsminister „eigentlich gerne bis Ende des Jahres verlängern“. Denn er wisse, dass viele Geschäfte eine Zeit lang brauchen werden, um das alles aufzuholen. (aml)

[Tipp: Sie wollen beim Thema Corona nichts verpassen? Nutzen Sie den kostenlosen Newsletter von handwerk.com.]

Wirtschaftsinstitut ermittelt Höhe der bisherigen Pandemie-Schäden

26.5.2021: Nach Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) schrumpft das Bruttoinlandsprodukt (BIP) zwischen Januar 2020 und Juni 2021 um 300 Milliarden Euro. Grundlage für die Rechnung ist den Forschern zufolge die Modellierung einer intakten Wirtschaft ohne Corona und der Vergleich mit der realen Entwicklung.

Demnach sei während des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 ein Schaden von rund 100 Milliarden Euro entstanden. Weitere 140 Milliarden Euro Verluste ergeben sich dem IW zufolge seit dem Lockdown im Herbst 2020 bis Ende Juni 2021. Dabei sorgten nicht nur die Schließung von Einzelhandel, Restaurants, Hotels und Kultureinrichtungen für den enormen Einbruch, sondern auch indirekte Folgekosten. So hätten beispielsweise Autohersteller in mehreren europäischen Werken die Bänder anhalten müssen, weil Halbleiter derzeit Mangelware sind. Die stillstehende Produktion wirke sich spürbar auch auf die Konjunktur aus.

Hoffnungen machen die zunehmenden Impfungen: „Die Impfgeschwindigkeit nimmt endlich zu, das ist ein nicht zu unterschätzendes Signal an die Wirtschaft“, sagt IW-Direktor Michael Hüther. „Trotzdem dürfen wir nicht der Illusion erliegen, dass die Krise keine Spuren mehr hinterlässt. Ohne Corona wäre die Wirtschaft weitergewachsen.“ Nach Einschätzung von Hüther wird es Jahre dauern

Corona-Härtefallenhilfen sind gestartet

21. Mai 2021: Ab sofort können Betriebe Härtefallhilfen beantragen, wenn sie durch die Corona-Pandemie in Not geraten sind. Dafür stellen Bund und Länder 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Hilfe soll Betrieben zugutekommen, bei denen andere Corona-Hilfen nicht greifen.

  • Antragsberechtigt sind laut Bundeswirtschaftsministerium Unternehmen und Solo-Selbstständige, die Corona-bedingt „außerordentliche Belastungen zu tragen haben, die absehbar ihre wirtschaftliche Existenz bedrohen“.
  • Die Höhe der Härtefallhilfe richte sich im Einzelfall nach der bisher nicht ausgeglichenen Belastung und orientiere sich insbesondere an den förderfähigen Fixkosten.
  • Die Entscheidung über Anträge sowie die Art und Höhe der Härtefallhilfe treffen die Länder in eigener Regie. Daher rät die Antragswebsite haertefallhilfen.de dazu, sich vor einem Antrag über die genauen Voraussetzungen im eigenen Bundesland zu informieren. Ein Rechtsanspruch auf die Hilfe bestehe nicht.
  • Anträge sind durch einen „prüfenden Dritten“ zu stellen, zum Beispiel einen Steuerberater.
  • Weitere Infos, unter anderem zu den Förderrichtlinieren der Länder, finden Sie unter haertefallhilfen.de.  (jw)

Mitarbeiter haben weiter Angst vor Corona-Infektionen

21. Mai 2021: Trotz sinkender Inzidenz-Zahlen bleibt die Sorge unter den Beschäftigten vor einer Corona-Infektion hoch. Zu diesem Ergebnis kommt eine Befragung des Portals lohnspiegel.de der Hans-Böckler-Stiftung.

In der ersten Maihälfte gaben demnach 32 Prozent der Befragten an, sich Sorgen vor einer Ansteckung am Arbeitsplatz oder auf dem Weg zur Arbeit zu machen. Dies sei „nur ein minimaler Rückgang“ gegenüber April.

Besonders betroffen seien Beschäftigte mit niedrigen Löhnen. Unter Geringverdienenden äußerten 43 Prozent Sorgen, unter Besserverdienenden waren es 23 Prozent. Dafür nennt Aline Zucco vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut der Stiftung zwei Gründe: Zum einen seien die Löhne in vielen Tätigkeiten mit hoher Kontaktfrequenz oft relativ niedrig. Zum anderen träfen Versäumnisse beim betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz Beschäftigte mit geringem Einkommen häufiger: 17 Prozent der Befragten mit niedrigerem Lohn gaben an, dass ihr Arbeitgeber keine ausreichenden Infektionsschutzmaßnahmen getroffen hat. Unter den Besserverdienenden lag der Anteil bei 9 Prozent. (jw)

Corona-Hilfe: Auszahlung stockt in den Bundesländern

19. Mai 2021: Sie warten noch auf die Überbrückungshilfe III? Damit sind Sie nicht alleine: In den Bundesländern gibt es große Unterschiede bei der Auszahlung der  Überbrückungshilfe III durch die Finanzbehörden. Das berichtet der Spiegel unter Berufung auf Zahlen des Bundeswirtschaftsministeriums.

Die Prüfung und Auszahlung der Anträge erfolgt laut Spiegel in zwei Schritten: Die Abschlagszahlungen durch den Bund seien „fast vollkommen abgeschlossen“. Bei der anschließenden genauen Prüfung durch die Finanzbehörden in den Bundesländern sieht das anders aus.

Am weitesten sei das Saarland: 82 Prozent der Anträge seien dort bearbeitet. Beim Schlusslicht Niedersachen liege die Quote bei 48 Prozent. Hier die Zahlen im Überblick:

  • Saarland: 82%
  • Hessen: 80%
  • Sachsen-Anhalt: 77%
  • Hamburg: 77%
  • Bayern: 75%
  • Baden-Württemberg: 74%
  • NRW: 73%
  • Brandenburg: 73%
  • Sachsen: 72%
  • Thüringen: 72%
  • Rheinland-Pfalz: 70%
  • Schleswig-Holstein: 70%
  • Bremen: 69%
  • Mecklenburg-Vorpommern: 64%
  • Berlin: 54%
  • Niedersachsen: 48%

Bundesweit sind demnach bislang 71% aller Anträge bearbeitet. (jw)

Zahl der Covid-19-Tests für Mitarbeiter gestiegen

19. Mai 2021: In der letzten April-Woche haben 83 Prozent aller Betriebe ihren Mitarbeiten Covid-19-Tests angeboten, weitere 7 Prozent planten Testangebote. Das geht aus einer Betriebsbefragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

Die Unternehmen reagierten damit auf die Einführung die Einführung einer Testpflicht durch die Bundesregierung am 20. April. Zuvor lag der Anteil der testenden Betriebe laut IAB deutlich niedriger: In der letzten März-Woche hat 28 Prozent der Unternehmen Tests angeboten, weitere 30 Prozent planten Tests.

Unterschiede gibt es der Befragung zufolge bei den Unternehmensgrößen: 73 Prozent der Unternehmen mit bis zu 9 Mitarbeitern boten Test an. In Unternehmen bis 49 Beschäftigte lag die Quote bei 89 Prozent, in Unternehmen ab 250 Mitarbeitern bei 97 Prozent.

Rund 60 Prozent der Mitarbeiter nutzten die Testangebote. (jw)

Corona-Impfungen durch Betriebsärzte sollen im Juni starten

11. Mai 2021: Betriebe können ihre Beschäftigten voraussichtlich ab dem 7. Juni durch Betriebsärzte impfen lassen. Medienberichten zufolge will das Bundesgesundheitsministerium dafür zunächst 500.000 Impfdosen pro Woche einplanen. Während große Unternehmen schon mit Impfstraßen in den Startlöchern stünden, würden Mitarbeiter kleinerer Betriebe wohl in den Praxen der Betriebsärzte die Gelegenheit zur Impfung bekommen, berichtet haufe.de unter Berufung auf den Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte.

Der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, Hans Peter Wollseifer, fordert ein höheres Impftempo. Das ließe sich beschleunigen, wenn Betriebsärzte breit in der Impfkampagne mitwirkten. Betriebsärztliche Strukturen sollen laut Wollseifer möglichst rasch und nicht erst im Juni in die Impfkampagne einbezogen werden. Sein Vorschlag: „Dort, wo im Handwerk Impfungen nicht durch eigene Betriebsärzte oder unmittelbar in den Betrieben erfolgen können, sollten Handwerksbeschäftigte in die Impfinfrastrukturen von Großunternehmen eingebunden werden können.“ Bei der Suche nach einem Betriebsarzt könnten die Berufsgenossenschaften helfen. Zudem sei auf der Seite wirtschaftimpftgegencorona.de eine Seite zur Betriebsarztsuche integriert. (ja)

Corona-Impfung im Arbeitsverhältnis: Antworten auf Arbeitgeber-Fragen

5. Mai 2021: Die Zahl der Corona-Impfungen steigt kontinuierlich an. Von Juni an sollen auch Betriebsärzte impfen können. Doch schon jetzt stellen sich zahlreiche arbeitsrechtliche Fragen rund um das Thema Impfung und Impfstatus von Beschäftigten im Arbeitsverhältnis. Die Handwerkskammer zu Köln liefert unter www.hwk-koeln.de Antworten auf folgende Arbeitgeber-Fragen:

  • Können Mitarbeiter zu einer Impfung verpflichtet werden?
  • Dürfen finanzielle Anreize gesetzt werden, sich impfen zu lassen?
  • Müssen Mitarbeiter für eine Impfung freigestellt werden?
  • Haben Arbeitgeber das Recht zu erfahren, ob ihre Mitarbeiter geimpft sind?
  • Können ungeimpfte Mitarbeiter oder Impfverweigerer auf Dauer weiter beschäftigt werden? 

(aml)

Bundeskabinett beschließt Lockerungen für Geimpfte und Genesene

5. Mai 2021: Die Bundesregierung hat die sogenannte COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung beschlossen. Dadurch sollen die Corona-Regeln für Geimpfte und Genesene gelockert werden.

Laut Bundesjustizministerin Christine Lambrecht sollen sie künftig folgende Freiheiten erhalten:

  • Geimpfte und Genesene brauchen keinen negativen Test mehr, wenn sie zum Beispiel einkaufen gehen oder zum Friseur wollen.
  • Wer geimpft oder genesen ist, kann sich im privaten Rahmen ohne Einschränkungen treffen.
  • Ausgangsbeschränkungen gelten nicht mehr für geimpfte und genesene Personen.

Die Gebote zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckungen sowie Abstandsgebote für geimpfte, genesene und getestete Personen bleiben laut BMJV von den Erleichterungen unberührt. Das bedeutet, sie müssen auch weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und Abstandsregeln einhalten.

Das Ministerium weist darauf hin, dass Bundestag und Bundesrat der Verordnung noch zustimmen müssen. Wie das Nachrichtenportal sueddeutsche.de unter Berufung auf Bundesjustizministerin Lambrecht berichtet, könnte die Verordnung schon am Wochenende gelten, sofern die Länderkammer am Freitag grünes Licht gibt. (aml)

Wer zahlt bei einem Impfschaden nach der Corona-Impfung?

Impfschäden sind selten – können aber gravierend sein. Umso wichtiger ist für Betriebsinhaber im Handwerk, wie sie in einem solchen Fall abgesichert sind, zum Beispiel bei einer Corona-Schutzimpfung.
Artikel lesen

LAG-Urteil: Kein Beschäftigungsanspruch ohne Maske – auch bei Attest

4. Mai 2021: Ein Arbeitgeber darf die Beschäftigung eines Mitarbeiters im Betrieb verweigern, wenn der wegen eines ärztlichen Attests keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen kann. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln im Fall eines Verwaltungsangestellten entschieden und damit ein Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg bestätigt.

Arbeitgeber darf das Tragen von Masken anordnen

Darf ein Arbeitgeber verlangen, dass während der Arbeitszeit eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen wird? Ein Gericht stellte klar: Infektionsschutz überwiegt.
Artikel lesen

Das LAG verwies auf die Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen, wonach es im Rathaus des beklagten Arbeitgebers eine Maskenpflicht gibt. Auch aus der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ergebe sich die Verpflichtung des Arbeitgebers, zum größtmöglichen Schutz der Beschäftigten die Maskenpflicht anzuordnen. Denn das Tragen einer FFP-2-Maske diene sowohl dem Infektionsschutz der Mitarbeiter und Besucher des Rathauses, als auch des Klägers selbst. Sei der Mitarbeiter ärztlich attestiert nicht zum Tragen der Maske in der Lage, sei er arbeitsunfähig und deshalb nicht zu beschäftigen. Anspruch auf Homeoffice habe der Mitarbeiter im vorliegenden Fall nicht, da zumindest Teile seiner Aufgaben im Rathaus erledigt werden müssten. (aml)

 (Urteil vom 12. April 2021, Az. 2 SaGa 1/21)

#WirtschaftImpft: Hier gibt es Infos für Betriebe

3. Mai 2021: Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft haben mit www.wirtschaftimpftgegencorona.de eine gemeinsame Plattform geschaffen. Dort sind diverse Infos zum Thema „Impfen“ zu finden – zum Beispiel Hinweise zur Betriebsarztsuche, zur Organisation der Impfungen und Aufklärungsunterlagen.

Dem Bundesgesundheitsministerium zufolge soll ab Juni das Impfen in den Betrieben beginnen. Wie das Portal Business Insider berichtet, sind viele große Konzerne darauf schon vorbereitet, kleinere Betriebe fürchten hingegen, beim Impfen außen vor zu bleiben.

So fordert etwa Rainer Reichhold, Präsident des Baden-Württembergischen Handwerkstags (BWHT): „Der Mittelstand darf nicht außen vor bleiben.“ Die Koordinierung der Impfkampagne sei eine höchst komplexe und dynamische Herausforderung.

Allerdings stellte er klar: „Wir erwarten aber, dass das Handwerk in die Modellprojekte miteinbezogen wird. Denn das gemeinsame Ziel muss ja heißen, möglichst viele Menschen zu erreichen, sobald genügend Impfstoff vorhanden ist.“ (aml)

Urteil zu Corona-Anhuster: Kündigung kann gerechtfertigt sein

3. Mai 2021: Weil sich ein Mitarbeiter mehrfach nicht an die Corona-Regeln im Betrieb hielt, stellte ihm der Arbeitgeber dem Mann die fristlose Kündigung aus. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf entschied in dem Fall zu Gunsten des Arbeitnehmers. Denn im Verfahren konnte der Betrieb keine Beweise für den behaupteten Sacherhalt liefern, obwohl Arbeitgeber die Beweislast für den Kündigungsgrund tragen.

Nach Aussage des Betriebs hatte der gekündigte Mitarbeiter einen Kollegen aus nächster Nähe angehustet. Laut LAG Düsseldorf hätte das eine fristlose Kündigung durchaus rechtfertigen können. Begründung: Wer im März 2020 bewusst einen Kollegen aus nächster Nähe anhustete und äußerte, er hoffe, dass er Corona bekäme, verletze erheblich die arbeitsrechtliche Rücksichtnahmepflicht gegenüber seinem Kollegen. Wenn der Arbeitnehmer dann auch im Übrigen deutlich mache, dass er nicht bereit sei, die Arbeitsschutzvorschriften einzuhalten, genüge auch keine Abmahnung, so das Urteil. (aml)

(Urteil vom 27. April 2021, Az. 3 Sa 646/20)

Aussetzung der Insolvenzantragspflicht endet ab Mai

3. Mai 2021: Seit dem 1. Mai  gilt wieder die volle Insolvenzantragspflicht für Unternehmen. Vermeldet die Creditreform in einer Pressenotiz. „Es gibt dann keinerlei Ausnahmen mehr, weder für zahlungsunfähige noch überschuldete Unternehmen“, sagt Patrik-Ludwig Hantzsch, Leiter der Wirtschaftsforschung bei Creditreform.

Auch die insolvenzreifen Unternehmen, die noch auf das Corona-Überbrückungsgeld warten, müssten unter Berücksichtigung der regulären gesetzlichen Fristen einen Antrag beim Amtsgericht stellen. Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wurde im März vergangenen Jahres beschlossen und seitdem mehrfach verlängert.

Zu einer akuten Insolvenzwelle bei Unternehmen wird es nach Einschätzung der Creditrefrom ab Mai wahrscheinlich nicht kommen, da staatliche Hilfsmaßnahmen wie die Überbrückungshilfen oder das Kurzarbeitergeld erst einmal weiter laufen. Für Unternehmen sei es jetzt jedoch besonders wichtig, sich „über die Lage ihrer jeweiligen Geschäftspartner zu informieren und ihr Risikomanagement zu professionalisieren“. (aml)

Tipp: Alle wichtigen Infos zum Thema „Corona-Krise“ gibt es im kostenlosen handwerk.com-Newsletter. Hier anmelden!

Auch interessant:

Zwei Corona-Tests pro Woche sind jetzt Pflicht für Arbeitgeber!

Testpflicht ausgeweitet ++ Rückzahlung der Soforthilfen läuft an ++ Kündigung wegen Corona-Quarantäne ist unzulässig ++ Die wichtigsten Infos zur Corona-Krise für das Handwerk.
Artikel lesen

Muster für Corona-Dokumentation als kostenloser Download

Bei Betriebsprüfungen müssen Betriebe mit Nachfragen zu den Besonderheiten während der Corona-Krise rechnen. Verlassen Sie sich nicht auf Ihr Gedächtnis!
Artikel lesen

Corona-Krise: Diese Hilfen gibt es für betroffene Betriebe

Nach den Überbrückungshilfen und der Neustarthilfe soll es jetzt Härtefallhilfen geben. Das sind alle finanziellen Hilfen in der Corona-Krise im Überblick.
Artikel lesen

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Achtung: Die Zahl der Einbrüche steigt wieder, warnt die Polizei.

Politik und Gesellschaft

Einbrüche nehmen deutlich zu: Was ist jetzt zu tun?

Nach starkem Rückgang zur Pandemie haben Einbrüche nun wieder Konjunktur. Ein möglicher Dienstleistungszweig für Betriebe – und ein Anlass den eigenen Schutz auf den Prüfstand zu stellen.

    • Politik und Gesellschaft
Entlastung in Sicht? Mit 28 Maßnahmen will die Bundesregierung Betriebe vom Bürokratie-Ballast befreien.

Bürokratieabbau: So will die Ampel Betriebe entlasten

Die Bundesregierung hat sich auf eine Streichliste verständigt: Das Eckpunktepapier zum Bürokratieabbau sieht 28 Maßnahmen vor. Dem Handwerk geht das nicht weit genug.

Entscheidet sich der Wettbewerb um Fachkräfte über die 4-Tage-Woche? DIW-Forscher Mattis Beckmannshagen glaubt nicht, dass das Modell schnell ein Standard in der Arbeitswelt werden wird.

4-Tage-Woche: Keine Standardlösung im Kampf um Fachkräfte

Unternehmen müssen den Wettbewerb um Fachkräfte annehmen, sagt dieser Wirtschaftsforscher. Die 4-Tage-Woche aber sei zu starr, um ein Standard zu werden. 

Hat nach den ersten Testwochen ein gutes Gefühl mit der 4-Tage-Woche: Schreinermeister Hanns-Georg Mostert.

Pilotprojekt

Wenn ein Fehler weniger passiert, lohnt sich die 4-Tage-Woche

Sechs Monate die 4-Tage-Woche testen: Einerseits ist das Luxus für Handwerksmeister Hanns-Georg Mostert, andererseits ein Gewinn für seinen Betrieb und das Team.

    • Personal