Um das Risiko einer Corona-Infektion im beruflichen Umfeld noch weiter zu senken, hat das Bundesarbeitsministerium im Januar eine neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung herausgegeben. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) hat darauf nun reagiert und die Arbeitsschutzstandards für das Baugewerbe und die Gebäudereinigung aktualisiert.
Die Broschüren seien zusammen mit den Sozialpartnern überarbeitet und abgestimmt worden, so die BG. „Auf diese Weise sind die Arbeitsschutzstandards durch ein umfassendes Bündnis von Unternehmen und Versicherten getragen“, sagt Bernhard Arenz, Leiter der Hauptabteilung Prävention.
Die beiden Handlungshilfen richten sich an Arbeitgeber und Personen, die mit der Umsetzung von Schutzstandards in den Betrieben beauftragt sind. Sie berücksichtigen laut BG nicht nur die zusätzlichen befristeten Infektionsschutzmaßnahmen. Darin enthalten seien zudem Fachinformationen und Umsetzungshilfen.
„Ziel der temporären Arbeitsschutzmaßnahmen ist vor allem die Unterbrechung der Infektionsketten, um die Gesundheit der Beschäftigten zu sichern und zugleich einen mittelfristig andauernden Zustand flacher Infektionskurven zu gewährleisten“, sagt Arenz. Laut Berufsgenossenschaft enthalten die Handlungshilfen für das Baugewerbe und die Gebäudereinigung sowohl den vom Bundesarbeitsministerium veröffentlichten Mindeststandard als auch die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel.
Hier gibt es die Handlungshilfen als kostenlosen Download:
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