Foto: Marco2811 - stock.adobe.com
Auf einem Überweisungsträger liegen Euro-Scheine und Euro-Münzen.

Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

Coronavirus: BG Bau erleichtert Stundung von Beiträgen

Wegen der aktuellen Krisensituation erleichtert die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) die Stundung von Beiträgen für Betriebe.

Der Coronavirus breitet sich aus, bundesweit werden deshalb Maßnahmen zur Eindämmung ergriffen. Ob Absage von Messen, die Anordnung von Quarantäne oder Beschäftigte, die vorsorglich zu Hause bleiben – all das führt auch für die Unternehmen der Baubranche zu einer erheblichen Belastung. Deshalb hat die BG Bau kurzfristig die Regelungen zu Stundung und Ratenzahlung von Beiträgen angepasst.

Coronavirus: Bundesregierung erleichtert Kurzarbeit

Mit Änderungen beim Kurzarbeitergeld will die Bundesregierung Arbeitsplatzverluste infolge des Coronavirus verhindern. Das plant der Bund.
Artikel lesen

Dazu erklärte BG Bau-Hauptgeschäftsführer Klaus-Richard Bergmann: „Wir wollen unseren Mitgliedsbetrieben jetzt schnell und wirksam dabei helfen, mit den Auswirkungen der Ausbreitung des Coronavirus umzugehen, indem wir die Stundung erleichtern und damit finanzielle Entlastung schaffen.“

Die zuständige Beitragsbearbeitung sei umgehend angewiesen, den entsprechenden Anträgen "einfach und unbürokratisch" nachzukommen, teilt die BG Bau mit.

Betroffene Betriebe könnten sich unter 0800 379 91 00 an die Servicehotline wenden. Alternativ haben sie die Möglichkeit, sich per E-Mail wie folgt an ihre Region der BG Bau zu wenden:

  • Region Nord: mbn@bgbau.de
  • Region Mitte: mbm@bgbau.de
  • Region Süd: mbs@bgbau.de

Tipp: Sie wollen keine wichtigen Infos für Ihren Betrieb zum Coronavirus verpassen? Dann melden Sie sich für den Newsletter von handwerk.com an. Hier geht es zur Anmeldung!

Auch interessant: [embed]https://www.handwerk.com/coronavirus-finanzielle-hilfe-fuer-betriebe[/embed]

Coronavirus im Betrieb: Das müssen Sie wissen!

Muss ich Mitarbeitern in Quarantäne Lohn zahlen? Muss ich Kunden über Corona informieren? Wie schütze ich mich? Wir haben die Antworten zusammengestellt.
Artikel lesen

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Unfälle auf Baustellen passieren. Bald müssen Betriebe sie verpflichtend elektronisch bei der BG und Versicherung melden.

Unfallversicherung

Digitale Meldung von Arbeitsunfällen wird Pflicht

Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle können der Berufsgenossenschaft und der Unfallversicherung ab dem 1. Januar 2024 digital gemeldet werden. Verpflichtend wird es erst später.

    • Recht
Ein Schweißer hat vor mehr als 10 Jahren aufgehört zu rauchen: Laut Bundesozialgericht kann das nicht die Ursache für die Berufskrankheit 1301 sein.

Krebs: Kann auch bei Ex-Rauchern eine Berufskrankheit sein

Ein Schweißer erkrankt an Krebs und will das als Berufskrankheit anerkennen lassen. Als die Berufsgenossenschaft ablehnt, landet der Fall vor dem Bundessozialgericht.

Ab 1. Juli greift die Pflegereform: Insbesondere für Mitarbeitende ohne Kinder wird der Beitrag deutlich teurer.

Personal

Sozialversicherung: Diese Beiträge gelten 2023 für Arbeitgeber

In der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung tragen Arbeitgeber je die Hälfte des Beitrags. Anders sieht es seit dem 1. Juli in der Pflegeversicherung aus.

    • Personal
Bundestagsbeschluss: Ab 1. Juli 2023 steigt der Beitragssatz zur Gesetzlichen Pflegeversicherung auf 4 Prozent für Kinderlose, Eltern zahlen zwischen 3,4 und 2,4 Prozent.

Personal

Pflegeversicherung: Beiträge sollen zum 1. Juli 2023 steigen

Grünes Licht vom Bundestag für die Pflegereform: Wie viel Versicherte künftig für ihre Pflegeversicherung zahlen, hängt davon ab, wie viele Kinder sie haben.

    • Personal, Unternehmensfinanzierung