Urteile deutscher Gerichte zur Corona-Pandemie im Überblick.
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Urteile deutscher Gerichte zur Corona-Pandemie im Überblick.

Inhaltsverzeichnis

COVID-19

Corona-Pandemie: 15 Urteile, die Handwerker kennen sollten

Ob Masken am Arbeitsplatz, Quarantäne oder Urlaubsansprüche: Auch Gerichte müssen sich regelmäßig mit dem Coronavirus befassen. 15 Urteile im Überblick.

Auf einen Blick:

  • Corona hat im Alltag vieles verändert. Dies hat zum Beispiel für so manchen Streit zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern gesorgt.
  • Es gab aber auch Selbstständige, die Ärger mit ihrer Versicherung oder ihrem Vermieter hatten.
  • In diesem Beitrag finden Sie Urteile zur Corona-Pandemie aus verschiedenen Rechtsbereichen.

Bundesarbeitsgericht: Arbeitgeber darf PCR-Test anordnen

Eine Mitarbeiterin weigert sich, bei der Arbeit PCR-Tests vorzulegen. Der Arbeitgeber stellt daraufhin die Gehaltszahlung an die Flötistin ein. Zu Recht, entscheidet das Bundesarbeitsgericht. Den Karlsruher Richtern zufolge sind Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitnehmer gegen Gefahren für Leben und Gesundheit so weit wie möglich zu schützen. Dafür habe der Arbeitgeber der Flötistinmit von Hilfe von Wissenschaftlern ein Hygienekonzept erarbeitet, das verpflichtende PCR-Tests vorsah. Daher durfte der Betrieb die Tests anordnen. (Urteil vom 1. Juni 2022)

Arbeitsgericht Berlin: Kündigung wegen fehlender Corona-Schutzimpfung wirksam

Als zwei Gesellschaften das 2G-Modell am Arbeitsplatz einführen, erhält eine ungeimpfte Musical-Darstellerin noch vor Vertragsbeginn die Kündigung. Die Frau klagt, doch das Arbeitsgericht Berlin entscheidet zu Gunsten der Arbeitgeber. Es liege keine Maßregelung gemäß § 612a BGB vor, da die persönliche Haltung der Mitarbeiterin zur Corona-Schutzimpfung nicht das tragende Motiv für die Kündigungen gewesen sei. Nach Auffassung des Gerichts konnte die Mitarbeiterin in diesem Fall nicht verlangen, dass die Arbeitgeber ein Schutzkonzept umsetzen, das höhere Kosten und Personalaufwand verursacht. (Urteil vom 03.02.2022)

Arbeitsgericht Düsseldorf: Kündigung wegen gefälschtem Impfausweis rechtens

Ein Mitarbeiter legt als 3G-Nachweis einen gefälschten Impfausweis bei seinem Arbeitgeber vor. Als das auffliegt, erhält der Mann zurecht die fristlose Kündigung. Es habe ein wichtiger Grund vorlegen, urteilte das Arbeitsgericht Düsseldorf in dem Fall. Durch die Vorlage des gefälschten Impfausweises habe der Mitarbeiter seine arbeitsvertraglichen Pflichten erheblich verletzt. Zudem habe er Kollegen und Kunden einem „erheblichen Gesundheitsrisiko“ ausgesetzt. Einer vorherigen Abmahnung bedurfte es in diesem Fall laut Gericht nicht. (Urteil vom 18. Februar 2022)

LAG München: Corona-Regeln nicht beachtet, Betrieb muss Schadensersatz zahlen

Ein Betrieb, der seine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mitarbeiter verletzt, haftet für die Folgen. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) München im Fall einer Mitarbeiterin entschieden.

Ihr Chef war mit Erkältungssymptomen zur Arbeit gekommen und zusammen mit der Frau zu zwei Geschäftsterminen in einem Auto gefahren. Als beim Chef kurze Zeit später eine Corona-Infektion festgestellt wurde, musste auch die Mitarbeiterin in Quarantäne und dadurch ihre Hochzeitsfeier absagen. Von ihrem Arbeitgeber verlangte die Frau daher Schadensersatz in Höhe von rund 5.000 Euro. Laut Urteil muss der Betrieb dafür aufkommen, weil er gegen die geltende SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel verstoßen hat. (Urteil vom 14. Februar 2022)

BGH: Mietzahlungspflicht bei Corona-bedingter Geschäftsschließung?

Wegen einer behördlichen Anordnung muss eine Unternehmerin ihr Einzelhandelsgeschäft zu Beginn der Corona-Krise für knapp einen Monat schließen. Sie zahlt wegen des Lockdowns keine Miete und wird von ihrem Vermieter verklagt. Der Bundesgerichtshof entschied in dem Fall, dass bei einer pandemiebedingten Geschäftsschließung zwar eine Anpassung der Miete wegen Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 Absatz 1 BGB in Betracht komme.

Die Karlsruher Richter stellten allerdings klar, dass allein ein Wegfall der Vertragsgrundlage keine Vertragsanpassung rechtfertige. Vielmehr müsse im Einzelfall geprüft werden, ob Mietern das Festhalten am unveränderten Vertrag unzumutbar ist. Bei der Prüfung könnten folgende Fragen relevant sein:

  • Welche Nachteile sind dem Mieter durch die Geschäftsschließung und deren Dauer entstanden?
  • Welcher konkrete Umsatzrückgang besteht im Mietobjekt?
  • Was hat der Mieter getan, um die drohenden Verluste während der Schließung zu mindern?
  • Und konnte er überhaupt etwas tun?

Den Fall der Unternehmerin hat der BGH an die Vorinstanz zurückverwiesen. Das Oberlandesgericht Dresden muss jetzt prüfen, welche wirtschaftlichen Auswirkungen der Lockdown für die Geschäftsfrau hatte und ob der Mietvertrag deshalb angepasst werden muss. (Urteil vom 12. Januar 2022)

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LAG Köln: Urlaubsansprüche verfallen trotz Corona-Infektion

Eine Mitarbeiterin muss einen Teil ihres Urlaubs wegen einer Corona-Infektion in Quarantäne verbringen. Ihr Arbeitgeber muss die Urlaubstage aber nicht nachgewähren, weil die Frau keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt hatte. Laut Landesarbeitsgericht Köln reicht eine Quarantäne-Anordnung nicht aus, weil eine Corona-Infektion nicht automatisch zu Arbeitsunfähigkeit führe. (Urteil vom 13. Dezember 2021)

Urlaub: Diese Urteile sollten Arbeitgeber kennen

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Bundessozialgericht: Sturz im Homeoffice ist unfallversichert

Wer im Homeoffice morgens vom Bett in Richtung Schreibtisch unterwegs ist und auf der Treppe im Eigenheim stürzt, ist gesetzlich unfallversichert. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) im Fall eines Angestellten entschieden. In dem Fall habe die Nutzung der Treppe der erstmaligen Arbeitsaufnahme gedient und sei deshalb versichert. Denn der Mann habe ein Geschoss tiefer ins heimische Büro gehen müssen. (Urteil vom 8. Dezember 2021)

Bundesarbeitsgericht: Bei Kurzarbeit darf Urlaub anteilig gekürzt werden

Ein Betrieb meldet in der Corona-Pandemie Kurzarbeit an und befreit eine Mitarbeiterin für drei volle Monate komplett von der Arbeitspflicht. Gegen die anteilige Kürzung des Urlaubsanspruchs klagt die Frau. Doch das Bundesarbeitsgericht entscheidet zu Gunsten des Betriebs. Wegen Kurzarbeit ausgefallene Arbeitstage seien nicht mit Zeiten mit Arbeitspflicht gleichzustellen. Der Betriebe habe daher den Urlaubsanspruch der Frau kürzen dürfen. (Urteil vom 30. November 2021).

LAG Berlin-Brandenburg: Kein Erschwerniszuschlag wegen OP-Maske

Ein Gebäudereiniger, der bei der Arbeit eine sogenannte OP-Maske tragen muss, hat keinen Anspruch auf einen tariflichen Erschwerniszuschlag. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg im Fall eines Mannes entschieden.

Der für das Arbeitsverhältnis geltende Rahmentarifvertrag sieht zwar vor, dass Beschäftigte einen Zuschlag in Höhe 10 Prozent erhalten, wenn sie mit einer Atemschutzmaske arbeiten müssen. Laut LAG ist dieser Erschwerniszuschlag aber nur zu zahlen, wenn die Atemschutzmaske Teil der persönlichen Schutzausrüstung ist. Doch das war hier nicht der Fall, weil eine OP-Maske dem Schutz anderer Personen diene und nicht dem Eigenschutz. (Urteil vom 17. November 2021).

Sozialgericht Berlin: Kein Krankengeld für Selbstständigen

Ohne positive Einkünfte haben Selbstständige im Krankheitsfall keinen Anspruch auf Krankengeld. Das hat das Sozialgericht Berlin im Fall eines freiwillig versicherten Selbstständigen entschieden. Entscheidend für Höhe des Krankengeldes sei das zuletzt vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit erzielte Arbeitseinkommen, so das Urteil.

Aufgrund des vollständigen Einkommensausfalls sei das vom Kläger erwirtschaftete Betriebsergebnis zuletzt negativ gewesen. Grund für den Einkommensausfall sei damit der pandemiebedingte Auftragsrückgang und nicht die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit gewesen. (Urteil vom 1. Dezember 2021)

Arbeitsgericht Köln: Fristlose Kündigung von Maskenverweigerer rechtens

Nach erfolgloser Abmahnung darf ein Arbeitgeber eine fristlose Kündigung aussprechen, wenn sich ein Servicemitarbeiter weigert, bei Kundenterminen eine Maske zu tragen. Das hat das Arbeitsgericht Köln entschieden. Der Mann habe wiederholt gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen, weil er sich beharrlich geweigert habe, den vom Arbeitgeber angeordneten und vom Kunden verlangten Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Laut einem ärztlichen Attest war dem Mann zwar „aus medizinischen Gründen unzumutbar“ eine Maske zutragen. Doch das Schreiben half ihm vor Gericht nicht, weil das Attest nicht aktuell war und es zudem an einer konkreten Diagnose fehlte. (Urteil vom 17. Juni 2021)

Arbeitsgericht Oldenburg: Betrieb darf Corona-Prämie nicht zurückverlangen

Ein Arbeitgeber zahlt einem Mitarbeiter eine Corona-Prämie. Kurz darauf kündigt der Mann und der Betrieb verrechnet die Prämie mit der letzten Gehaltszahlung. Doch das geht nicht, urteilt das Arbeitsgericht Oldenburg. Der Arbeitgeber habe mit der Corona-Prämie „offenbar auch erbrachte Arbeitsleistung honoriert“. Daher dürfe die bereits ausgezahlte Sonderzahlung nach gängiger Rechtsprechung nicht vom weiteren Bestehen des Arbeitsverhältnisses nach der Auszahlung abhängig gemacht werden. (Urteil vom 25. Mai 2021)

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Arbeitsgericht Köln: Kündigung wegen Corona-Quarantäne ist unzulässig

Ein Dachdecker wird vom Gesundheitsamt in Corona-Quarantäne geschickt. Daher meldet er seinem Chef, dass er vorerst nicht zur Arbeit kommen kann. Der Vorgesetzte geht jedoch davon aus, dass sich der Mitarbeiter nur vor der Arbeit drücken will und kündigt dem Mann. Das Arbeitsgericht Köln erklärt die Kündigung jedoch für unwirksam.

Sie sei sitten- und treuwidrig, so die Auffassung der Richter: Der Mitarbeiter habe sich lediglich an die behördliche Quarantäneanordnung gehalten. Erschwerend sei in diesem Fall hinzugekommen, dass der Chef von seinem Mitarbeiter verlangt habe, entgegen der Quarantäneanweisung im Betrieb zu erscheinen. (Urteil vom 15. April 2021).

LAG Düsseldorf: Kündigung nach Klau von Desinfektionsmitteln rechtens

Zu Beginn der Corona-Pandemie klaut ein Mitarbeiter Desinfektionsmittel im Wert von 40 Euro und erhält von seinem Arbeitgeber die fristlose Kündigung. Zu Recht, entscheidet das Landesarbeitsgericht Düsseldorf: Es liege ein wichtiger Grund für eine Kündigung vor. Der Mann habe in der Pandemie, „als Desinfektionsmittel Mangelware“ war und auch sein Arbeitgeber mit Versorgungsengpässen zu kämpfen hatte, eine „nicht geringe Menge Desinfektionsmittel“ entwendet. Unter diesen Umständen habe dem Angestellten klar sein müssen, dass er mit seiner Tat den Fortbestand seines Arbeitsverhältnisses gefährde. (Urteil vom 14. Januar 2021)

Arbeitsgericht Dortmund: Wer Quarantäne anordnet, muss Lohn zahlen

Weil ein Mitarbeiter den Urlaub in einem Hochrisikogebiet verbracht hat, schickt ihn sein Arbeitgeber ohne behördliche Anordnung in Quarantäne und belastet sein Arbeitszeitkonto. Das geht nicht, entschied das Arbeitsgericht Dortmund. Dem Mitarbeiter steht eine Gutschrift der abgezogenen Zeit zu. Denn gemäß § 615 BGB könnten Arbeitnehmer die vereinbarte Vergütung auch dann verlangen, wenn die Arbeit ausfällt und der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trage. (Urteil vom 24.11.2020)

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