Foto: H_Ko - stock.adobe.com
zufrieden grinsender Mann mit Sicherheitshelm auf Baustelle

Steuern

Darf das Finanzamt eigene Fehler berichtigen?

Fehler passieren, auch im Finanzamt. Wenn aber drei Finanzbeamte einen Fehler nicht bemerken, darf ihn ein vierter später nicht nachträglich berichtigen.

Wenn dem Finanzamt ein Fehler im Steuerbescheid unterläuft und es sich nicht nur um einen offensichtlichen Schreibfehler oder Rechenfehler handelt, darf es einen solchen Fehler nicht mehr nachträglich korrigieren. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.

Der Fall: In dem behandelten Fall hatte der Gesellschafter einer GmbH 20 Prozent seines GmbH-Anteils verkauft. Der zu versteuernde Veräußerungsgewinn betrug rund 80.000 Euro. Das gab der Unternehmer so auch in seiner elektronisch eingereichten Steuererklärung für das Jahr 2011 an. Im Finanzamt kam es dann zu einem Fehler, der Finanzbeamte erfasste den gesamten Betrag als „steuerfreien Veräußerungsgewinn“. Das fiel im Finanzamt nicht auf, obwohl die Steuererklärung dort als “Intensiv-Prüfungsfall“ eingestuft wurde, bei dem der fertige Steuerbescheid von einer Qualitätssicherungsstelle wie auch vom Vorgesetzten des Sachbearbeiters überprüft wird. Erst im Jahr 2014 bemerkten Betriebsprüfer den Fehler bei einer Außenprüfung. Das Finanzamt änderte daraufhin den Steuerbescheid für 2011 rückwirkend.

Verspäteter Bescheid: Wann ändert sich die Einspruchsfrist?

Bei einem Einspruch gegen einen Steuerbescheid müssen Sie die Einspruchsfrist beachten. Doch was gilt, wenn der Bescheid verspätet eingeht?
Artikel lesen

Das Urteil: Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied den Fall zugunsten des Unternehmers. Die Abgabenordnung erlaube nachträglich nur die Korrektur von Schreibfehlern, Rechenfehlern und ähnlichen offenbaren Unrichtigkeiten, die beim Erlass eines Verwaltungsaktes unterlaufen sind. Da dieser Fall jedoch von „zumindest zwei Mitarbeitern“ des Finanzamtes inhaltlich geprüft und bearbeitet wurde, sei ein bloßes mechanisches Versehen ausgeschlossen. (Urteil vom 10. Dezember 2019, Az. IX R 23/18)

Tipp: Sie wollen beim Thema Steuern auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie einfach den Newsletter von handwerk.com. Hier geht es zur Anmeldung!

Auch interessant:

Zusage vom Finanzamt im Rechtsstreit ist bindend

Hebt das Finanzamt in einem Rechtsstreit einen Änderungsbescheid samt Steuerschätzung auf, dann muss es sich daran halten. Selbst dann, wenn es neue Beweise vorlegen kann.
Artikel lesen

Neue Abgabefrist für Steuererklärungen 2018 beachten!

Ab sofort gilt für Steuererklärungen eine neue Abgabefrist: Sie haben zwei Monate mehr Zeit. Dafür werden Verspätungen teurer.
Artikel lesen
Darf das Finanzamt eigene Fehler berichtigen? > Paragraphs > Image Paragraph
zufrieden grinsender Mann mit Sicherheitshelm auf Baustelle

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.

Betriebsprüfung

Wann darf das Finanzamt Auskunft von Geschäftspartnern verlangen?

Das Finanzamt droht Ihnen während einer Betriebsprüfung damit, Auskunft über Sie bei Dienstleistern, Lieferanten oder Kunden einzuholen? Das ist nur unter einer Voraussetzung zulässig.

    • Steuern, Betriebsprüfung

Finanzamt darf 6 Prozent Zinsen verlangen

Auf Steuernachforderungen kassiert das Finanzamt 0,5 Prozent Nachforderungszinsen pro Monat, 6 Prozent im Jahr. Das ist nicht zu viel, sagt der Bundesfinanzhof.

Anbrüllen vorm Kollegen? Das Paradebeispiel einer negativen Fehlerkultur.

Mitarbeiterführung

So schadet eine negative Fehlerkultur Ihrem Betrieb

Fehler passieren. Doch eine negative Fehlerkultur macht alles noch schlimmer. So steuern Sie nachhaltig dagegen.

    • Personal, Personalführung

Strategie

Bei Fehlern hilft nur die Flucht nach vorn

Fehler passieren. Da aber auch der gute Ruf für Handwerksbetriebe wichtig ist, kommt es auf einen geschickten Umgang damit an. Was ist zu tun?

    • Strategie, Personalführung