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Junger Mann gibt am Bankautomaten seine PIN-Nummer ein, um Geld abzuheben.

Recht

Darf ein Azubi zu viel gezahlten Lohn behalten?

Ein Betrieb überweist einem Auszubildenden versehentlich zu viel Ausbildungsvergütung. Als das Versehen bemerkt wird, soll der Lehrling 3.490 Euro zurückzahlen. Doch der sieht das nicht ein. Aber wer hat recht?

Statt 380,74 Euro landeten am Monatsende 3.870,74 auf dem Konto eines Lehrlings. Dass er eine fast zehnmal höhere Ausbildungsvergütung bekommen hatte als sonst, fiel ihm nicht auf.

Der Arbeitgeber bemerkte den Fehler und forderte das zu viel gezahlte Geld zurück – ohne Erfolg. Deshalb landete der Fall vor Gericht. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg entschied, dass der Betrieb einen Anspruch auf Rückzahlung hat. Denn der Einkommenszuwachs sei angesichts der Lebensumstände des Lehrlings „außergewöhnlich hoch“ gewesen und nach der typischen Lebenserfahrung fließe ein solcher Betrag nicht in den reinen Lebensunterhalt ein.

Der Auszubildende bezog ergänzend zu seiner Ausbildungsvergütung Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Daher gingen die Richter davon aus, dass dem Lehrling bewusst gewesen sei, dass er über die Grundleistungen hinaus kein Geld zur freien Verfügung hat.

Generell wiesen die Richter jedoch darauf hin, dass Fälle bei einer geringen Überzahlung anders zu bewerten sind. Denn bisher wurde in der Rechtsprechung angenommen, dass gerade Bezieher von kleinen oder mittleren Einkommen das fälschlicherweise überwiesene Geld auch für ihren Lebensunterhalt verwenden.

LAG Baden-Württemberg: Urteil vom 17. Februar 2017, Az. 4 Ta 2 /17

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