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Das Aus für das Rabattgesetz

Das Aus für das Rabattgesetz

Mit dem Ende des Rabattgesetzes werden in Deutschland künftig Händler und Kunden frei über Preisvorteile verhandeln können. Das Kabinett beschloss am Mittwoch in Berlin die Aufhebung der fast 70 Jahren alten Gesetze zur Beschränkung von Rabatten und Zugaben.

Mit dem Ende des Rabattgesetzes werden in

Deutschland künftig Händler und Kunden frei über Preisvorteile

verhandeln können. Das Kabinett beschloss am Mittwoch in Berlin die

Aufhebung der fast 70 Jahren alten Gesetze zur Beschränkung von

Rabatten und Zugaben. Bundeswirtschaftsminister Werner Müller

(parteilos) erwartet zugleich fallende Preise und eine Belebung des

privaten Verbrauchs. Das Vorhaben muss noch vom Parlament gebilligt

werden.

Im Handel stieß der Plan auf ein geteiltes Echo.

Verbraucherschützer sahen indes keine Probleme und rieten den Kunden,

über Preise zu verhandeln.

Müller und Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) nannten die

geltenden Beschränkungen für die Gewährung von Rabatten und Zugaben

überholt. Bisher dürfen Preisnachlässe höchstens drei Prozent

betragen und Zugaben nur geringen Wert haben. In keinem anderen EU-

Land gebe es solche Regeln.

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