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Eine junge Frau verzweifelt im Büro zwischen vielen Aktenordnern und zerknülltem Papier.Symbolfoto für Stress, Burnout und Überarbeitung.

Recht

Bürokratieabbau: Betriebe werden weiter entlastet

Vereinfachungen im Steuerrecht und bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge – das sind nur zwei Punkte, in denen Handwerksbetriebe künftig entlastet werden. Ein neues Gesetz zur Entbürokratisierung ist nun in Kraft.

Ende März hat der Bundestag dem Entwurf der Bundesregierung für ein Zweites Bürokratieentlastungsgesetz (BEG II) zugestimmt. Vereinfacht wird unter anderem das Steuerrecht und die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge. Insgesamt sollen 3,6 Millionen Betriebe von den Änderungen profitieren, schreibt die Regierung in dem Entwurf.

Besonders für kleinere Handwerksbetriebe bedeutet das Gesetz Entlastungen. Konkret sieht das BEG II beispielsweise vor:

  • Änderung des Einkommensteuergesetzes: Die Grenze für die vierteljährliche Abgabe von Lohnsteueranmeldungen wird von 4000 Euro auf 5000 Euro angehoben. Das soll insbesondere Betriebe mit ein oder zwei Mitarbeitern betreffen. In diesen Fällen sind künftig anstelle der zwölf monatlichen Lohnsteuer-Anmeldungen nur noch vier vierteljährliche Lohnsteuer-Anmeldungen an das Finanzamt zu übermitteln.
  • Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung: Bei Rechnungen über Kleinbeträge soll die bisher bestehende Grenze von 150 Euro auf 200 Euro erhöht werden. Damit soll die Abrechnung vor allem von kleinen, in kurzen Abständen vorkommenden Barumsätzen, erleichtert werden. Zudem sind Erleichterungen bei der Aufbewahrung von Lieferscheinen in der Abgabenordnung vorgesehen.
  • Änderung der Handwerksordnung: Die Bundesregierung will die Digitalisierung im Handwerk vorantreiben. Die Handwerkskammern hatten bislang keine eindeutige Rechtsgrundlage, um mit den Mitgliedsbetrieben elektronisch zu kommunizieren. Das soll nun anders werden: Kammern dürfen nun von ihren Mitgliedern Webseiten und Email-Kontaktdaten erfragen und in die Handwerksrolle aufnehmen. Sofern die elektronischen Kontaktdaten gespeichert wurden, können die Kammern also künftig rechtssicher mit ihren Mitgliedern elektronisch kommunizieren.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) begrüßt die Änderungen: Betriebe bräuchten möglichst wenig Bürokratie, um ihre wirtschaftlichen und innovativen Potentiale auszuschöpfen. Daher sei eine zeitgemäße Kommunikation mit Handwerkskammern oder das betriebliche Wahlrecht bei der Vorleistung von Sozialversicherungsbeiträgen positive Signale, sagte ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke.

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