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Das Finanzamt zahlt die Party

Das Finanzamt zahlt die Party

Kosten für Firmenfeiern anlässlich einer Eröffnung oder eines Umzugs zahlt das Finanzamt. Das hat jetzt das Finanzgericht München (AZ: 1K1285/98) entschieden. Einzige Bedingung: Es muss eine detaillierte Gästeliste vorliegen.

Kosten für Firmenfeiern anlässlich einer Eröffnung oder eines Umzugs zahlt das Finanzamt. Das hat jetzt das Finanzgericht München (AZ:1K1285/98) entschieden. Einzige Bedingung: Es muss eine detaillierte Gästeliste vorliegen.

Im konkreten Fall hatte eine Zahnärztin geklagt, weil sie die Kosten für die Einweihungsfeier ihrer Praxis nicht absetzen konnte.

Es müsse deutlich sein, dass die Gäste aus beruflichen und betrieblichen Gründen eingeladen wurden, meinen die Münchener Juristen. Auf der Gästeliste sollten vor allem die Namen von Patienten, Kollegen und Fachberatern stehen.

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Heimlich feiern und dann einen Saustall hinterlassen ist eine schwere Pflichtverletzung gegenüber dem Arbeitgeber.

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