Bei Karl Düttchen schrillen sofort die Alarmglocken, als ihm eine Rechnung von Cityfirmen.de auf den Tisch flattert. Für den „Eintrag in unser Branchenportal“. Vereinbarungsgemäß seien 476 Euro zu zahlen. Vertragslaufzeit: November 2013 bis Oktober 2014.
Der Chef der Düttchen Elektrotechnik GmbH in Dassel-Markoldendorf bekommt mehrmals im Monat Rechnungen von dubiosen Branchenverzeichnis-Anbietern. Aber von Cityfirmen.de hat er zuvor noch nie etwas gehört. „Eine Rechnung für die Vergangenheit zu stellen, das ist einfach der Oberhammer“, regt sich der Unternehmer im Interview auf. „Wie soll ich denn kontrollieren, ob ich da überhaupt drin stand im letzten Jahr?“
Düttchen bleibt unbeeindruckt. Er leitet das Schreiben an seine Kreishandwerkerschaft weiter, damit sie andere Betriebe vor Cityfirmen warnen kann. Dann setzt er einen Antworttext auf: „Ein Vertrag mit cityfirmen.de wurde zu keiner Zeit abgeschlossen“ heißt es darin. „Bitte mailen Sie uns eine Kopie des angeblich unterschriebenen Vertrages umgehend zu. Liegt dieser nicht vor, betrachten wir die Angelegenheit als erledigt.“ Darauf folgt nicht etwa eine Mahnung, sondern die sofortige Kapitulation: „Hirmit Stonieren wir ihre Rechnung“, schreibt das „cityfirmen.de Team“ fehlerbehaftet zurück.
Seite 2: Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität will gegen Cityfirmen.de vorgehen.
Absender nicht aufzutreiben
Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (DSW) in Bad Homburg geht gegen unseriöse Verzeichnisanbieter vor. Derzeit versucht er, den Absender der Cityfirmen-Rechnungen ausfindig zu machen. Die dort angegebene Geschäftskonto-Inhaberin Domenica Verazzo sei nicht erreichbar, sagt DSW-Geschäftsführer Peter Solf. Der Verband erwäge jetzt, einen Detektiv zu beauftragen. Denn um gerichtliche Schritte einleiten zu können, sei es erforderlich, den Beklagten genau zu bezeichnen.
Den Rechnungsempfängern rät Solf dazu, sich an die Handwerksorganisationen und die Polizei zu wenden und den Fall dort zu melden. Außerdem können Betroffene sich beim DSW über zweifelhafte Anbieter beschweren, indem sie auf dessen Website ein Formular ausfüllen. Als erste Reaktion auf die Rechnungen empfiehlt er den Betrieben, den folgenden Satz in das Antwortschreiben aufzunehmen: „Ich gehe nicht davon aus, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Trotzdem erkläre ich vorsorglich die Anfechtung diese Vertrages.“
Was Sie tun können, wenn Sie bereits gezahlt haben, erfahren Sie auf Seite 3.
Was Sie gegen Abzocker tun können
Wer auf die Abzocker-Masche hereingefallen ist und tatsächlich gezahlt hat, sollte Peter Solf zufolge die folgenden Schritte einleiten:
(afu)
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