Dass sich Rundfunkgebührenbeauftragte flapsig gerne auch GEZ-Fahnder genannt nicht alles herausnehmen können, zeigt ein aktuelles Urteil des Amtsgerichtes Münster.
Ein 61-Jähriger Gebührenbeauftragter muss jetzt eine Geldstrafe von "1200 Euro zahlen, weil er bei Kontrollen ein Ehepaar hartnäckig bedrängt" haben soll. Das berichtet die Tageszeitung Die Welt.
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(sfk)