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"Das wird teuer"

Dass sich Rundfunkgebührenbeauftragte – flapsig gerne auch GEZ-Fahnder genannt – nicht alles herausnehmen können, zeigt ein aktuelles Urteil des Amtsgerichtes Münster.

Dass sich Rundfunkgebührenbeauftragte flapsig gerne auch GEZ-Fahnder genannt nicht alles herausnehmen können, zeigt ein aktuelles Urteil des Amtsgerichtes Münster.

Ein 61-Jähriger Gebührenbeauftragter muss jetzt eine Geldstrafe von "1200 Euro zahlen, weil er bei Kontrollen ein Ehepaar hartnäckig bedrängt" haben soll. Das berichtet die Tageszeitung Die Welt.

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(sfk)

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