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Recht

Datenschutzbeauftragte: Das ändert sich für Betriebe

Der Bundesrat lockert die Benennungspflichten beim betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Davon sollen vor allem kleine Betriebe profitieren.

Nach dem Bundestag hat jetzt auch der Bundesrat das Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz beschlossen. Damit wird das deutsche Datenschutzrecht weiter an die Vorgaben der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) angepasst.

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Das Gesetzespaket enthält Änderungen an mehr als 150 Fachgesetzen. Von einer Neuerung sollen insbesondere kleine Betriebe profitieren: Laut Bundesratsbeschluss greift die Pflicht, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, künftig erst ab einer Personenzahl von 20. Bislang benötigten Betriebe, in denen sich mindestens zehn Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigen, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten.

Der Bundesrat weist zudem auf eine weitere Änderung hin, die für Betriebe relevant ist. So wird die Einwilligung von Beschäftigten zur Datenverarbeitung vereinfacht, da sie nicht mehr zwingend schriftlich erfolgen muss. Künftig reiche auch eine E-Mail, so die Länderkammer.

Ab sofort gelten die beschlossenen Änderungen nicht. Denn der Bundespräsident muss das Gesetz noch unterzeichnen. In Kraft treten sollen die Neuerungen dann überwiegend am Tag nach der Verkündung.

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