Voraussichtlich im Juni will das Bundeskabinett eine neue HBCD-Verordnung beschließen. Ein entsprechender Entwurf des Bundesumweltministeriums (BMUB) liegt bereits vor. Demnach soll die derzeitige Übergangsregelung für die Entsorgung HBCD-haltiger Abfälle zum Dauerzustand werden.
Doch was bedeutet das? 2016 waren Wärmdämmplatten als gefährlicher Abfall eingestuft worden. Infolgedessen kam es zu Engpässen bei der Entsorgung. Deshalb setzte der Gesetzgeber die Regelung zunächst für ein Jahr aus. Ziel war es, zusammen mit den Bundesländern bis dahin eine dauerhaft tragfähige Lösung für das Problem zu schaffen.
Der vom BMUB vorgelegte Entwurf sieht deshalb Folgendes vor:
- Bestimmte Abfälle, die persistente organische Stoffe (POP), wie das Flammschutzmittel HBCD, enthalten, sollen künftig nicht mehr als gefährlicher Abfall eingestuft werden. Dennoch sollen sie weiterhin als überwachungsbedürftig gelten. Daher soll es ein Getrenntsammlungsgebot und ein Vermischungsverbot geben. Zudem werden in der Verordnung die Anforderungen an den Nachweis der schadlosen Verwertung beziehungsweise der Beseitigung festgelegt
- In Deutschland sollen künftig nur noch die POP-haltigen Abfälle als gefährlich gelten, die die EU-Kommission 2014 mit einem Beschluss als gefährlich eingestuft hat.
Den vollständigen Entwurf des Bundesumweltministeriums finden Sie hier.
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