Ein Mitarbeiter ist sauer, weil er nicht mehr Lohn bekommt. Der Chef wirft ihn aus dem Büro und am nächsten Tag zieht der Mitarbeiter im Pausenraum über den Chef her: „Der ist irre, der dürfte nicht frei rumlaufen“ und „Da läuft er ja, der Psycho“ hören die Kollegen. Zwei Kollegen verraten das dem Chef und der fackelt nicht lange: fristlose Kündigung wegen Beleidigung.
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz entschied jedoch zugunsten des Arbeitnehmers: Eine Abmahnung wäre hier angemessen gewesen, da die Pflichtverletzung nicht so schwerwiegend war, dass eine Kündigung infrage kommt. Zumal der Mitarbeiter nach Ansicht des Gerichts darauf vertrauen durfte, dass seine Ausbrüche von den Kollegen nicht verbreitet werden. (Urteil vom 24. Juli 2014, Az. 5 Sa 55/14)
Verständnisvolles Urteil
Der Chef ein „Psycho“?
Den Chef als „Irren“ zu bezeichnen, ist nicht automatisch ein Kündigungsgrund