Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

Steuern

Der Fiskus fährt mit

Spätestens mit der Steuererklärung 2006 beschäftigt eine Frage noch einmal alle Unternehmer: Wie werden Dienstwagen nach all den Änderungen nun besteuert?

von Jörg Wiebking

Firmenwagen sind Chefsache. Darum sei bei vielen Unternehmern auch die Verunsicherung über die neuen Steuerregeln zu spüren, die teilweise schon 2006, teilweise auch erst ab 2007 gelten, berichtet Steuerberater Helmut König aus Hannover: Das ist ein Thema, das alle bewegt, gerade jetzt, wo viele für die Steuererklärung 2006 die ersten Erfahrungen mit den neuen Regelungen sammeln. Was kann jetzt überhaupt noch abgesetzt werden? Welche Nachweise sind erforderlich? Wir haben die wichtigsten Regelungen für Sie zusammengefasst.

Dienstwagen für Mitarbeiter...

Für Arbeitnehmer wird das eigene Auto immer teurer: Höhere Mehrwertsteuer, Wegfall der Pendlerpauschale für die ersten 20 Kilometer und höhere Versicherungssteuern bekommt jeder zu spüren. Da könnte statt einer Gehaltserhöhung ein Firmenwagen für den Arbeitgeber sinnvoll sein, meint Steuerberater König. Egal ob es sich um eine Personengesellschaft oder eine GmbH handelt: Überlässt der Arbeitgeber einem Mitarbeiter einen Firmenwagen zur teilweisen oder völligen privaten Nutzung, so kann er die Fahrzeugkosten abschreiben oder die Leasingraten von der Steuer abziehen, ebenso wie laufende Ausgaben für Kfz-Steuer, Versicherung, Wartung, Maut, ADAC und TÜV-Gebühren. Der Arbeitnehmer muss dafür pro Monat ein Prozent des Brutto-Listenpreises versteuern. Wer seinen Dienstwagen nicht nach der Prozent-Regel abrechnen will, muss in einem Fahrtenbuch private und dienstliche Fahrten dokumentieren und dann seinen Anteil an den Gesamtkosten für den Betrieb des Wagens versteuern.

...und GmbH-Geschäftsführer

Diese Regeln gelten auch für angestellte GmbH-Geschäftsführer. Je teurer der Wagen und je höher der Anteil der Privatfahrten, desto eher lohnt sich die Ein-Prozent-Pauschale.

Wollen Inhaber von Personengesellschaften die Ein-Prozent-Regel anwenden, müssen sie nachweisen, dass sie den Firmenwagen zu mindestens 50 Prozent dienstlich nutzen. Als Dienstfahrten gelten für sie auch Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb. Machen sie mehr als 50 Prozent der Jahresleistung aus, ist kein Nachweis erforderlich. Liegt der Anteil darunter, dann kann der private Anteil anhand eines Fahrtenbuchs geschätzt und versteuert werden. Auch wenn Wagen von mitarbeitenden Angehörigen genutzt werden, die im Betrieb nicht angestellt sind, ist ein Nachweis fällig. Als Nachweis können nach einem Erlass des Bundesfinanzministeriums Einträge in Kalendern und Reisekostenabrechnungen genügen. König empfiehlt, zur Sicherheit zumindest für drei Monate ein Fahrtenbuch zu führen. Für Betriebe des Bau- und Baunebengewerbes wird laut Ministererlass bei teilweise privat genutzten Wagen eine überwiegend betriebliche Nutzung automatisch unterstellt jeweils für den Wagen mit der höchsten Kilometerleistung.

Drei Fragen an...

Focko Westerbur, Geschäftsführer der Hiro-Automarkt GmbH in Aurich.

Marktforscher und Medien sagen Rabattschlachten vorher: Die höheren finanziellen Belastungen würden die Kunden zum Feilschen veranlassen. Spüren Sie davon etwas?

Von einer Rabattschlacht kann aktuell keine Rede sein. Das war 2006 anders, aber heute versuchen viele Hersteller und Händler gegenzusteuern.

Was bringt das den Kunden?

Für Privatkunden setzt der Handel auf Leistungspakete statt auf Rabatte. Dazu gehören neben einer günstigen Leasing- oder Finanzierungsrate Extras wie zum Beispiel Garantien, Versicherungen und kostenlose erste Inspektionen. Wir wollen weg von den Rabatten, hin zu Wertverkäufen.

Und wie können Unternehmer sparen?

Für gewerbliche Kunde gibt es sehr attraktive Leistungen: Da bieten wir zum Beispiel einen Fullservice, damit ein Betrieb mit der Verwaltung und Pflege des Fuhrparks nichts mehr zu tun hat. Ein Tankkartenservice verbessert die Kontrolle über die Ausgaben. Zudem bieten wir gerade für den gewerblichen Kunden günstige Leasingpakete an, in denen ebenfalls Extras wie z.B. der Wechsel von Winter- auf Sommerreifen und Inspektionen eingeschlossen sind.

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Verklickt bei der elektronischen Steuererklärung? Solche Fehler kann das Finanzamt nicht sofort erkennen – und muss sie daher auch nicht von sich aus korrigieren.

Steuern

Elster: "Verklicken" bei der Steuererklärung kann teuer werden

Wer bei der elektronischen Steuererklärung Daten importiert, sollte den Steuerbescheid sofort prüfen: Datenfehler muss das Finanzamt später nicht mehr ändern.

    • Steuern
Abgabefrist: Die Steuererklärungen 2022 werden am 30. September fällig.

Steuern

Abgabefrist für Steuererklärungen 2022 endet bald

Die Steuererklärungen für Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer 2022 sind demnächst fällig.

    • Steuern
Damit der Dienstwagen für Geschäftsführer steuerfrei ist, müssen sie laut einem Urteil ein Fahrtenbuch führen.

Geschäftsführende Gesellschafter

Keine Privatnutzung, dennoch Steuer auf Dienstwagen?

Wer als Geschäftsführer 50 Prozent oder mehr an seiner GmbH hält, muss für den Dienstwagen Steuern zahlen – auch ohne Privatnutzung. Es gibt nur eine Ausnahme.

    • Steuern
Zwei Monate gleichzeitig Elterngeld beziehen? Für die meisten Eltern wird das beim Basiselterngeld künftig nicht mehr möglich sein.

Personal

Elterngeld: Was sich ab 1. April 2024 ändert

Die Änderungen beim Elterngeld treffen nicht nur Spitzenverdiener. Diese Neuerung sollten alle Eltern kennen, die parallel in Elternzeit gehen wollen.

    • Personal, Politik und Gesellschaft