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Der Mahnantrag – ein Formular mit Übersetzungshilfe

Der Mahnantrag – ein Formular mit Übersetzungshilfe

Beim Umgang mit Behörden steht am Anfang ein oft umfangreiches Formular. So ist es auch beim gerichtlichen Mahnantrag

, den es in Papierwarenfachgeschäften zu kaufen gibt. Offenbar hat sich herumgesprochen, dass Paragrafendeutsch für Laien nicht leicht verständlich ist. So steht auf der Rückseite des Formulars eine Art Übersetzung in die Alltagssprache.

Empfänger

Bei der Ausfüllung des Antrags ist zu beachten, dass der Empfänger präzise benannt ist:

Bei Firmen oder anderen juristischen Personen muss immer eine Person namentlich benannt werden, die berechtigt ist, den Betrieb vor Gericht zu vertreten - zum Beispiel der Geschäftsführer.

Sind Eheleute eine Zahlung schuldig, muss für beide einzeln ein Vordruck ausgefüllt werden.

#8222;Werden Eigentümergemeinschaften gemahnt, reicht es aber nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs, wenn der Verwalter der Wohnanlage genannt wird", versichert Richter Dr. Heinold Willers vom Amtsgericht Braunschweig und ergänzt: #8222;Jede Schwierigkeit wird vermieden, wenn die Eigentümer in der Anlage zusätzlich aufgelistet werden".

Zuständigkeit

Der Antrag wird er bei der Rechtsantragsstelle des Gerichts eingereicht. Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Handwerker wohnt.

Gerichtskosten

Die Gerichtskosten, die nach der Höhe der Gesamtforderung gestaffelt und im voraus fällig sind, werden auch bei mehreren Antragsgegnern nur einmal fällig. Sie betragen:

bei bis zu 600 Mark Forderung in Westdeutschland 25 Mark (in Ostdeutschland 22,50),

bei bis zu 5000 Mark Forderung 80 Mark (Ostdeutschland: 72 Mark),

bei bis zu 20.000 Mark 192,50 Mark (Ostdeutschland: 173,30 Mark)

bei bis zu 50.000 Mark Forderung 327,50 Mark (Ostdeutschland: 294,80 Mark).

Diese Gebühren können jedoch ebenso wie andere Kosten, etwa für Zinsen oder Porto, als sogenannte Nebenforderung geltend gemacht werden.

Widerspruchsfrist

Der Antragsteller wird vom Gericht schriftlich informiert, an welchem Tag der Schuldner den Mahnbescheid erhalten hat. Ab dem auf dieses Datum folgenden Tag läuft die zweiwöchige Widerspruchsfrist.

Vollstreckungsbescheid

Ist die Widerspruchsfrist abgelaufen, ohne dass der Schuldner weder Widerspruch gegen die Forderung erhoben noch sie beglichen hat, kann ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden. #8222;Der Mahnbescheid verliert aber seine Wirkung, wenn der Vollstreckungsbescheid nicht innerhalb von sechs Monaten beantragt wird", mahnt Richter Dr. Heinold Willers vom Amtsgericht Braunschweig die Gläubiger, die Sache nicht auf die lange Bank zu schieben.

Falls der Schuldner wegen angeblicher Mängel die Rechnung nicht anerkennt, ist ein Rechtsstreit unvermeidlich.

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