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Der Malermeister und das Milliardenloch
Der Malermeister und das Milliardenloch
Unerschrockener Unternehmer: Walter Sudholz will es so gar nicht schmecken, dass der Fiskus die Steuervorteile für seinen Dienstwagen einschränkt. Jetzt kämpft der Malermeister vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) für seine Rechte. Falls er Erfolg haben sollte, würde er ein Milliardenloch in den Bundeshaushalt reißen.
Unerschrockener Unternehmer: Walter Sudholz will es so gar nicht schmecken, dass der Fiskus die Steuervorteile für seinen Dienstwagen eingeschränkt hat. Jetzt kämpft der niedersächsische Malermeister vor dem Europäischen Gerichtshof für seine Rechte. Falls er Erfolg haben sollte, würde er ein Milliardenloch in den Bundeshaushalt reißen.
Sudholz hatte sich Frühjahr 1999 für knapp 55.000 Mark einen Wagen geleistet, den er vorwiegend dienstlich nutzte. Als er die komplette Umsatzsteuer aus dem Kauf des automobilen Schmuckstücks als Vorsteuer geltend machen wollte, spielte das Finanzamt Sulingen (nahe Bremen) aber nicht mit.
Die Beamten beriefen sich auf das Umsatzsteuergesetz. Dort stehe es schließlich schwarz auf weiß: Lediglich 50 Prozent sind als Vorsteuer abzugsfähig. Sudholz konnte das nicht beeindrucken. Nach seiner Überzeugung verstößt die Regelung die auch als Lafontaine-Steuer bekannt ist gegen die Rechtsprechung der Europäischen Union.
Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes sieht das genauso. Er hat bereits empfohlen, das deutsche Gesetz zu kippen. Weiterer Hoffnungsschimmer für alle Fahrer von Dienstwagen: Expertenkreise berichten, dass die EuGH-Richter in vier von fünf Fällen den Vorgaben des Generalanwalts folgen. Eine endgültige Entscheidung soll es Anfang 2003 geben.
Falls Sudholz tatsächlich Erfolg haben sollte, würde er Finanzminister Eichel eine Menge Ärger bereiten. Rund 3,5 Milliarden Mark müssten die Steuerbehörden an Unternehmen zurückzahlen, hat das Magazin Stern ausgerechnet. Begründung: Die Jahresumsatzbescheide unterliegen in der Regel dem Nachprüfungsvorbehalt.
(AZ C-17/01)
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