DtA-Mikro-Darlehen können nicht nur Existenzgründer, sondern auch bestehende Unternehmen beantragen, wenn sie nicht mehr als zehn Beschäftigte haben und nicht länger als drei Jahre am Markt sind. Die DtA übernimmt gegenüber der Hausbank eine Haftungsfreistellung von 80 Prozent und zahlt eine fixe Bearbeitungsgebühr. Das soll der Hausbank die Bewilligung eines solchen Kleinkredites erleichtern.
Weitere Informationen zu diesem Thema:
Details und Konditionen des Mikrodarlehens auf den Internet-Seiten der Deutschen Ausgleichsbank