Kurz vor der Sommerpause verabschiedete der Bundesrat die Unternehmenssteuerreform.
Sie beschert den Betrieben neben niedrigeren Steuern auch Subventionsstreichungen und mehr Bürokratie.
Trotz verabschiedeter Unternehmenssteuerreform gibt es keine hundertprozentige Planungssicherheit für Unternehmen, denn der Bundesrat bestand auf Nachbesserungen. Sie sollen in einem weiteren
Entwurf Anfang August der Bundesregierung vorgelegt werden. Das Kernstück der Reform ist die Absenkung der Unternehmenssteuern. Zahlten Kapitalgesellschaften bislang 38,65 Prozent Steuern, fällt die Belastung ab 2008 auf 29,83 Prozent. Während die Körperschaftsteuer von 25 Prozent auf 15 Prozent purzelt, sinkt die Gewerbsteuer von 5 auf 3,5 Prozent. Sie kann dafür künftig nicht mehr als Betriebsausgabe abgezogen werden.
Der günstige Tarif gilt ausschließlich für einbehaltene, thesaurierte Gewinne. Da die Gewinnbilanzierung nur bei Kapitalgesellschaften möglich ist, werden Freiberufler und Personengesellschaften mit einer komplizierten Regelung gleichgestellt: Sie können auf Antrag eine steuerbegünstigte Rücklage bilden, für die ein Steuersatz von 28,25 Prozent gilt. Voraussetzung: Die Gesellschafter müssen mit mindestens 10 Prozent am Gewinn beteiligt sein, und dieser muss über 10000 Euro liegen. Kleingewerbetreibende und Freiberufler, die auf Basis der Einnahmen-Überschuss-Rechnung arbeiten, sind von der Thesaurierungsrücklage ausgeschlossen.
Wird der begünstigte Gewinn später entnommen, droht eine Nachversteuerung in Höhe von 25 Prozent. Ein weiterer Baustein der Reform ist die neue Investitionsrücklage für bewegliche Wirtschaftsgüter. Sie soll vor allem kleine und mittelgroße Unternehmen entlasten. Bedingung: Das Betriebsvermögen darf höchstens 235000 Euro betragen. Sie dürfen bis zu 40 Prozent der künftigen Anschaffungskosten in die Rücklage einstellen. Die Rücklage gilt auch für gebrauchte Wirtschaftsgüter bis zu einem Höchstbetrag von 200000 Euro. Zudem verlängert sich die Ansparphase auf drei Jahre, und das Investitionsvorhaben muss nicht mehr detailliert beschrieben werden.
Auszug aus der Giftliste
Zwei der wichtigsten Punkte auf der Giftliste sind: Der Grenzwert für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter sinkt von bisher 410 auf 150 Euro. Wahlweise können Wirtschaftsgüter bis 1000 Euro jährlich
zusammengefasst und als Einheit über fünf Jahre linear abgeschrieben werden. Entnahmen sind dabei nicht vorgesehen. Kapitalgesellschaften können Fremdkapitalzinsen nur noch bis zu 30 Prozent des Gewinns als Betriebsausgaben geltend machen. Höhere Zinszahlungen dürfen vorgetragen werden. Mittelständler sind von der Zinsschranke nur betroffen, wenn ihr Unternehmen mit mehr als 20 Millionen Euro zu durchschnittlich 5 Prozent Zinsen fremdfinanziert ist.
Fazit
Personengesellschaften sollten vor allem bei der Thesaurierungsrücklage aufpassen, denn die Steuerentlastung greift nur, solange die Mittel im Unternehmen bleiben. Werden sie entnommen, kommt es zur Nachversteuerung auch, wenn das Unternehmen rote Zahlen schreibt. Für kleine und mittelständische Unternehmen ist die
Rücklage deshalb eher uninteressant.
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