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DGB: Zuschuss zur Weiterbildung vom Arbeitsamt

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat einen Forderungskatalog für die geplante Reform der Arbeitsförderung vorgelegt. Danach sollen sich die Arbeitsämter an der Weiterbildung von Arbeitnehmern beteiligen und bis zu 50 Prozent der Kosten übernehmen.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat einen

Forderungskatalog für die geplante Reform der Arbeitsförderung

vorgelegt. Danach sollen sich die Arbeitsämter an der Weiterbildung

von Arbeitnehmern beteiligen und bis zu 50 Prozent der Kosten

übernehmen. Die Hilfe soll aber auf fünf Jahre befristet bleiben. Die

Gesamtkosten der DGB-Vorschläge bezifferte DGB-Vize Ursula Engelen-

Kefer auf eine Milliarde Mark.

Nach den DGB-Wünschen sollen gering qualifizierte Arbeitnehmer

künftig einen pauschalen Zuschuss zur Weiterbildung vom Arbeitsamt

erhalten. Derzeit nähmen nur sieben Prozent der un- und angelernten

Beschäftigten an der betrieblichen Weiterbildung teil, beklagte

Engelen-Kefer. Bei den Fachkräften seien es dagegen 26 Prozent und

bei den Führungskräften sogar 42 Prozent.

Auch die so genannte Jobrotation soll als Regelinstrument

gesetzlich verankert werden. "Das Unternehmen zahlt die Weiterbildung

des Arbeitnehmers, das Arbeitsamt stellt während der Zeit eine

Ersatzkraft zur Verfügung", sagte Engelen-Kefer.

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