Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat einen
Forderungskatalog für die geplante Reform der Arbeitsförderung
vorgelegt. Danach sollen sich die Arbeitsämter an der Weiterbildung
von Arbeitnehmern beteiligen und bis zu 50 Prozent der Kosten
übernehmen. Die Hilfe soll aber auf fünf Jahre befristet bleiben. Die
Gesamtkosten der DGB-Vorschläge bezifferte DGB-Vize Ursula Engelen-
Kefer auf eine Milliarde Mark.
Nach den DGB-Wünschen sollen gering qualifizierte Arbeitnehmer
künftig einen pauschalen Zuschuss zur Weiterbildung vom Arbeitsamt
erhalten. Derzeit nähmen nur sieben Prozent der un- und angelernten
Beschäftigten an der betrieblichen Weiterbildung teil, beklagte
Engelen-Kefer. Bei den Fachkräften seien es dagegen 26 Prozent und
bei den Führungskräften sogar 42 Prozent.
Auch die so genannte Jobrotation soll als Regelinstrument
gesetzlich verankert werden. "Das Unternehmen zahlt die Weiterbildung
des Arbeitnehmers, das Arbeitsamt stellt während der Zeit eine
Ersatzkraft zur Verfügung", sagte Engelen-Kefer.